Letter #4417
Ioannes DANTISCUS to Gdańsk Town CouncilHeilsberg (Lidzbark Warmiński), 1543-08-27
received Gdańsk (Danzig), 1543-09-05 Manuscript sources:
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Denn ersamen und namhafftigen herren burgermeister unnd rathman der koniglichenn stadt Danntzigk, unsern besondern, gutten freundenn. /
Unnsern freunntlichen grues und alles guets zuv[oran]. Ersame, namhafftige hernn, besonndere, guete [freun]de. /
Uff Ewer Erbarkeit schreibenn, / das freunntlicher zuvorsicht vonn der temme unnd des Englisschenn wegenn an uns gelanngt, / hab wir unbeschwert, / aus alter gewonnheit Ewer Erbarkeit zuwilfaren, / an konigliche maiestet, unnsernn allergnedigstenn hernn, / diesenn beigebunden brief mit der copey, / wiewol wirs achten, allen am hof nicht gefallenn wirt, / Ewer Erbarkeit zuegeschickt, / nicht angesehenn, / das vonn unns geredt wirt, (: wie sich auch nechst einer hie vor denn unnsernn hot lassen hören :) das wir alles das jenige, welchs der stat unnd Ewer Erbarkeit widrig sein kann, / bey koniglichem hove ansthifften, / auch das wir so unbedacht unnd groblich dreie Ewer Erbarkeit mittels personenn / vor unnsernn underthann burgernn zu Heilsberg / soltenn beschmizt haben, / wie Ewer Erbarkeit aus unnserm botschaffter, / derhalben an Ewer Erbarkeit gefertiget, / weitlofftiger verstanndenn etc. Nympt unns auch nicht wenig wunder, / das solche tichter (: villeicht nicht vonn den geringsten :) gefunden werden, / die zcwischen uns und Ewer Erbarkeit lieb und einigheit nicht leiden mugenn, / von der wegenn wir dennoch nicht werdenn nachlassenn, Ewer Erbarkeit und unserm vaterlandt zu gutt, / sovil unnser profession und pflicht dulden mag, / das zu ehrenn unnd gluckseligem zunemen gehorig, / zufurdrenn. / Es hat ein jeder vorstendiger und dem die worheit liebet, / geringlich abzunemen, / wie sich das wolde fuegen / unnsere blut verwante freunntschaft / mit irem armut / in der stat zulossen / unnd wieder die / alles, das widrig unnd vordrislich, anzurichtenn, / wie unns mit ungrunde wirt zuegemessenn. / So vielleicht personenn seint, die sich niths guets zu unns vorsehenn wollenn, / welche wir dobey lassenn bleibenn, / daraus mag nicht genomen werdenn, / das wir der ganntzen stat und derselbten gemeinem nucze solten feintlich sein etc. Was die citacion, / aus der solcher unlust erwachssen, / anghet, / hab wir negst unnsere meinung, / wie die zwischenn unns / und dem edlen, ernntvhesten hernn Hansen von Werdenn etc. beschlossen, Ewer Erbarkeit angezeigt, / derhalben auch koniglicher maiestet den XX dits / und solchs wiederumb in kegenwertigen beygelegtem brive verneuet / geschrieben, / der genntzlichen hofnung, / so sich die ersamen zwe hernn burgermeister werden gestellenn, / dieweil wir niths anders vormercken, / allein der gehorsam gesucht wirt, / das irer sachen mit koniglicher maiestet gnadenn moge abgeholffen werden. / Was wir hierinne guts zu furdren vormugen, beharren wir uff unserem vorigen erbitten. / Solchs alles hab wir Ewer Erbarkeit, die wir gotlichen gnaden befhelen, / zu freuntlichem antwurt nicht mugen vorhalten.
Datum aus unserm schlos Heilsberg, den XXVII Augusti M D XLIII.
Joannes, von Gotts gnaden bischof zu Ermelanndt /