» CORPUS of Ioannes Dantiscus' Texts & Correspondence
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Letter #4416

Ioannes DANTISCUS to Gdańsk Town Council
Heilsberg (Lidzbark Warmiński), 1543-08-25
            received Gdańsk (Danzig), [1543-08-30] (Thursday)

Manuscript sources:
1fair copy in German, in secretary's hand, APG, 300, 53, 268, p. 147-154

 

Text & apparatus & commentaryPlain textText & commentaryText & apparatus

 

Denn ersamen und namhafftigen herrn burgermeister unnd rathmann der koniglichen stadt Danntzig[k], unsern besondern, gutten fre[un]den.

Unnsern freunntlichen grues unnd alles guttenn zuvoran. Ersame, namhafftige hern, besonndere, gutte freunnde. /

Nach dem, wie wyr negst Ewer Erbarkeit uff derselbten dannckpar schreibenn geanntwurt , / ist den XVI dis[s] / der edle, ernntvheste her Johann vonn [Werden], Ewer Erbarkeit mittel burgermeister, / hauptman zur Neuenburg, / hie an uns gekomenn, / den wir gerne gesehenn / unnd mit ihm nicht wenig / vonn vilerley sachenn / rede gehabt, / in welchen er unns vonn wegen Ewer Erbarkeit angelanngt, / weil die zcwen geladene hernn burgermeister sich koniglicher maiestet, unnserm allergnedigsten hern, zuegestellen vorgenomen, / das wir durch unnsere vorschrift / bey hochgemelter koniglicher maiestet wolten erhaltenn, / das solche gestellung nicht in gemeinem der Cron reichstage, / aus vielen wichtigen ursachenn, / die wir under uns bewogen, / sonder zuvor an ihr maiestet hoff zukomen / gestatet mocht werdenn / und die zeit dergestalt angesetzt, / das die nicht ein jedern, / nemlich imands von den, die der stat feindtlich zuegethann, / kunt wurde etc., worin wir unns / zu wolgefallen und wilfarung Ewer Erbarkeit, wie wir alwegs befundenn, / niths beschwert, / dann dritten tag darnach unnsern bothen an koniglichen hoff habenn gefertiget / und in diesem anfurdren mit solchem vleis geschriebenn, / das wir nicht ohne zuvorsicht sein, / unser bit geweret zw werdenn. / Was uns hierauff zum anntwurt zukompt, / wollen wir Ewer Erbarkeit mit denn erstenn wissenn lassenn. Es hat unns auch her Johan gesagt, / wie das mancherley grobe / unnd unnserm stande ungemesse redt ahn Ewer Erbarkeit komen, / doraus nicht kleine unfreuntlikeit von unns ghenn Ewer Erbarkeit gespürt werden, / welche wir uns entsehenn / anzuzeigenn, / hierumb wir diesen unnsern thumhern zur Gutstadt, hern Vincentum Hoffman, an Ewer Erbarkeit mit mundtlicher, / lauts unser instruction, / botschafft habenn geschickt, / bittenndt, ihn freuntlich zuehorenn / und ihm glauben zugeben / in dem, was ehr solcher unflötiger rede halbenn, / die unns von lusthabenden leuthenn unlust zustifften / unvorschembt, / mit stinckender unwarheit, / werden zuegelegt, / in unnserm nhamen / mit den acten hie vorhanndelt Ewer Erbarkeit wirt vorbringen, / ihn auch mit volkomnem antwurt an uns abzufertigenn, welchs wir umb Ewer Erbarkeit, die wir götlichen gnadenn befelhenn, in aller wolthat wollenn beschuldenn.

Datum aus unserm schlos Heilsberg, den XXV Augusti M D XLIII.

Joannes, von Gotts gnaden bischoff zcw Ermelanndt