Dieweil ⌊koninglicher majestet⌋ die hern ⌊redte⌋ hie im ⌊lande⌋ ein ideren zu sunderheit, / wie Ewer Herlichkeit wissentlich , / uns auch deshalbenn ⌊⌋ / durch den kemmernick ist uberantwurt wordenn / kegen ⌊Crako⌋ zum begrebnus auf Iacobi und vordan auf Laurenti zum ⌊reichstage⌋ kegen ⌊Pieterkow⌋ gefurdert, / dahin sich ⌊furstliche durchlaucht⌋ wovon wir gewisse anzeigung haben, auch kurtzlich bogeben wirdt, / achtenn wir vor hoch notig, das die unserenn auch nicht ausblibenn, / sunder ein ider vor sich, wie ehr dahin boruffen ist, czuge, / und alda sowol bei koninglicher majestet, als denn ⌊hernn⌋ in der ⌊Kronn⌋ ferner umb unsere privilegien und freiheit anheltenn. Nu felt uns hirnebenn / derwegen auch algereidte etzliche von den ⌊hernn⌋ an uns geschribenn, / dis bodencken zu, / das solchs nicht wol geschen noch ausgerichtet kan werdenn, sunder unser zusamen kommen vor der zeit alhie im ⌊lande⌋, / deshalbenn wir den bei unserm botenn an koninglichen hof geschribenn / und anregung gethan, / das wir uns gentzlich vorhoffen, / man werde uns zuvor ein tagfarth ansetzenn, / an welchen orth man die nu legen wird[t], wo wir da personlich umb unser swacheit willen / nicht werden kunnen erschinenn, / sol doch alles unsers bodenckenn / durch unsere geschicketen eingebrocht werden. / Was hirin Ewer Herlichkeit geratenn duncket, wolte die uns neben andernn mer zeitungenn nicht vorhaltenn. Wir haltens davor, das wir viel durch unserenn boten, / des wir uns teglich vorhoffenn, zu dieser sachen dinstlich erfharenn werden, / welches wir alsdan Ewer Herlichkeit / mit anderen zeitungen, / der dis vor dismol bei {bei} uns seindt, / anzuzeigen nicht wollen nachlassenn. Wir haben auch von unserm bruder und lieben getreuen, dem erbarn und ernvhestem ⌊Georg von Houen⌋, heuptman auf ⌊Resel⌋, erfharenn, / wie ihm bisher Ewer Herlichkeit zu besserung seiner narung die tausent marken hat lassen in seinem handel gebrauchenn. Vor welche erzeigte freuntschaft und woltath / wir uns fast kegen Ewer Herlichkeit thun bodanckenn / mit dem erbittenn, das wir williglich und sunder alles boswer herwidder idere zeit Ewer Herlichkeit und die ihrenn gerne wollen furderenn, / und ihr bestes wo wir , solchs werden schaffen kunnen, / helffen wissen und merhen. Ess zeigt uns aber gedochter unser ⌊bruder⌋ an, / das ehr were bodocht gewesen, Ewer Herlichkeit das gelt zu grossem dancke den vorgangnen termin abzulegenn, / wo in hirin nicht gehindert hette, / das ehr viel saltz und andere kaufmans whare zu sich gekauft, / die ehr vor dasmal nicht sunder seinen merglichen schaden hat kunnen anwerden, / wo ehr auch anderen rath hette suchen sollenn, / und seine liegende grunde boswerenn. / Were das auch ane seinen schaden / und abbruch des glaubens bei den leuten nicht zugangenn. Bittenn derwegen freuntlich neben ⌊ihm⌋ / die kurtz[e] zeit noch mit dem gelt gedult zutragen, / und solchs im hernacher noch ein ihar umb einen zinss davon lassen, damit ehr durch dis eilenn nicht auf schaden gedrungenn werde. Wir wollen solchs widder nicht vorgessenn / umb Ewer Herlichkeit und die ihren zuvorschulden, / die wir hiemit gotlichen genaden mit langwerige gesuntheit und volghen bovelen.