Kegenwertiger czeiger, der erbar ⌊Cristof Wantkoufsky⌋, unser underthann, / hat uns undertheniglichenn czuvorsthen gebenn, / wie seiner mutter swester shonn, / der ein pfharher zur ⌊Leisow⌋ im Grosem Werder gewesen, kurtzlich interstatus vorstorbenn sei, / und darneben angezeigt, das ehr mit seinem bruder die nehesten erbenn zu den vorlassenen gutternn werenn. Dieweil aber nu gedochter prister ane testament vorscheidenn, / und also die d[i]sposition seiner gutter an den hochwirdigenn in Got, unsernn freuntlichen, lieben brudernn, / hern ⌊Tidemannum⌋, bischoffen zu ⌊Colmenshe⌋, gekommen, / durch welchen auch dem officiali zu ⌊Marienburg⌋ die aufzuteilenn bovelich geschenn, / und die vorlassenen schulde, so noch wegen des vorstorbenen einzumanen der erbnamen zugeeignet, / hat genanter ⌊Wantkeufsky⌋ uns ferner vormeldet, / wie das gedochter pfharher zur ⌊Leisow⌋ etwan ein gut ader dorf, / bei ⌊Dirsow⌋ gelegen, sol vor XIIII hundert marken ungefer vorkauft / , und von solchem gelde czwelfhundert marken zu trauer handt / bei dem vorstorbnem pfarher zu Dirsow abgelegt habenn, / von welchem gelde der pfarher viel hundert marken, wie Ewer Herlichkeit Wantkoufsky borichten wirdt, auch der pfarher von Dirsow im seinem letzsten bokant hat, hin und widder ausgeligenn das ... zu Dirsow sein. Dieweil den nu zu solchem gelde und schulden ⌊Christof Wantkoufsky⌋ mit seinem bruder die neheste[n] sein, / dassulbe auch ihnen als den erbnamen durch hochgedochten hern ⌊bischof⌋ zu ⌊Colmenshe⌋ zueigenet, / und die ih[e]nigen, den solchs gelt geligenn, under Ewer Herlichkeit gesessenn, gelanget derwegen an Ewer Herlichkeit unser freuntliche bitte, / diesulbe wolte unserm underthan in dem, wozu ehr recht haben wirdt, nicht absthenn, / sunder im gunstiglichenn vorhelffenn, damit ehr ane langen aufczug die schulde / nebenn dem, was noch in vorwarung bei der kirchen zu ⌊Dirsow⌋ liget, bokommen muge. / Wo ihm auch von hantschriften / ad[er] sunst anderen beweisen etzwas vorenthalten wurde, / wolte Ewer Herlichkeit vorschaffen, auf das in diesulbenn zuhanden geben werde[n]. Wo wir uns den das zu Ewer Herlichkeit, / die wir gotlichen genade[n] mit langweriger gesuntheit bovolen, / vorshen wollen.