Ess boclagt sich unser underthann, ⌊Ben von der Schaln...⌋, wie im alda bei euch / durch einen borkers shonn, wie Ewer Erbarkeit wissentlich, / der sich widder ⌊koningliche majestet⌋ vorboth, / auch der ⌊hern dieser lande redte⌋ vorwilligung, / und daruber ausgegangnes edict des schissens, welchs ehr bei gerichte zugestanden, / geubet, / sein pferdt sei erschossen wordenn. Und wievol gedochter unser ⌊underthan⌋ deshalbenn ihn czu gerichte gefurdert / und boclagt, / auch gezeu[g]nus uber ihn gefureth, / derwegen ihm den viel unkost durc[h] manchfeltiges reisens darauf gangenn, / so kunne ehr doch nicht der sachenn entschaft erhaltenn, / noch die bozalung seins pferdes neben ausrichtung des unkostens erlangenn, / sunder werde umer von einer zeit zur anderen vorleget und aufgeschoben, / das ehr nu dreizhen reshen darin / mit mercklichem seinem schaden[n] und nachteil habe thun mussenn. Dieweil nu dis schissen n... allein den schaden unsers ⌊underthans⌋ botrift, / sunder dadurch auch die gemeine dieses ⌊landes⌋ vorwilligung gebrochenn, / und dawidder ist gehandelt wordenn, / wil uns geburen, / als den ubersten disses koninglichen orts radts praesidentenn / Ewer Erbarkeit hiem[it] zu ermanen, / damit durch diesulbenn die darauf gesatz[te] busse hundert ungrischer gulden / von dem theter gefurdert und an geburlich ort gebracht werde. von welchem wir / bei den ⌊hernn landt und stedtenn⌋, / dieweil unser ⌊underthan⌋ zu widderlegung seines schadens den ihm Ewer Erbarkeit burgers sonn, wie angezeigt, durchs schissen zugefuget, bei euch nicht kommen kan, / noch im den der theter widder ausrichten wil, / erhalten wollen, / damit ehr erstattung dessulben von obgedochter busse erlange. Derwegenn wolte Ewer Erbarkeit daran sein, / und die hundert ungrische gulden, / auf das kein abbruch dieses ⌊landes⌋ vorwilligung gesche, / fliesig furderenn. Wie wir uns den das gen...lichenn zu Ewer Erbarkeit, / die wir hiemit gotlichenn genaden bovelenn, / vorshen wollenn.