Letter #3284
Ioannes DANTISCUS to Gdańsk Town CouncilHeilsberg (Lidzbark Warmiński), 1547-12-12
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Magistratui gedanensi
Unnserenn etc.
Ess hat uns der ersame Fabiann Ludicke, unser underthan und burger zur Gutstadt, / wegen seines sones Greger Ludicken, der sich kurtzlich bein euch gesasset, und alda seligenn Jacob Kampen naturliche vorlassene tochter gefreiet, / ersucht / und angeczeigt, / das gedochtem seinem sone / das ihenige, so seinem gefreitem weibe / von ihrem liebs smuck und cleiderenn, auch was ihr sunst ihr vorstorbner vater testament wiese vermacht und aufgetragenn, / welchs vom erbarenn gerichte bostetiget und angenomen , / von den erbnamen seligenn Jacob Kampen, / die im solchs nicht wollen regeln lassen, / widder alle recht genomen were, und noch enthalten wurde. Den dieweil sein son Greger Ludicke / die freie und heirat, ehe den das vorlubnus g[e]schenn, / noch laut des landes wilkur, die bein euch gehalten und iherlich abgelesen wirdt, bei der junchfrawenn mutter erstlich, / dornoch bei ihren gesatzten vormunderenn gesucht, / und wie gewonlich entlichem ... sie habe werben lassenn, / von denen allen im auch sein braut zugesagt, / und in der kirchenn in kegenwertickeit viel... erlicher leute zugeschlagen wordenn, / wuste ehr nicht, worun... man ihm als ein fremden, der sich bei ihnen zu neren geda..., das , worzu ehr recht hatte, und seinem weibe zukuemmer den anderen / nicht wolte volgenn lassenn, / und uns fern[er] darauf gantz unterniglichenn angefallen / und gebetenn, / deshalben an Ewer Erbarkeit zuschreibenn, / des vorhoffens, wo solchs densulben wurd[e] durch uns kundt gethann , / Ewer Erbarkeit wurden hiein ein fleisig einshen haben, / damit vielgedochtem Greger Ludickenn das ihenig[e] nicht vorsaget, / was vielen sunder erkein unkost, / rechtgang und muhe zugalassenn und nachgegebenn wirdt. Demnach dieweil wir[t] i... und alwege zuforderst Ewer Erbarkeit / die gutte stadt, unser vaterlandt, / un[d] dersulben einwoner gerne und unboswerth gefurdert, / davon wir auch noch nicht wollen ablassenn, / bittenn wir freuntlich Ewer [Erbarkeit] disses falles sich auch also kegen uns erzeigenn woltenn, / und unser... underthann, / der sich bei ihnen gesasset, / czu dem, vorzu ehr recht hat, / und das ihm widder alle billickeit vorhalten wirdt, vorhelf[en], ihn auch in allem seinem anligen, / wie einen jungen burger, / ... sich erst in die narung schicket, / und darin durch die vorhalt... seins weibes cleiderenn, testament und brautschatzes nicht wenig gehinder[t], gunstiglichenn furderenn, / und das, was vielen zuvor nicht vo...saget, / widderfharen lassen, / damit ehr sich des nicht ferner zuboclagen, / den wo solchs geschen solte, / wusten wir in des f... nicht zuvorlassenn. Czweifeln aber nicht, Ewer Erbarkeit werden dies[e] dinge so beilegen, / und die erbnamen seligen Jacob Camp[en] underrichtenn, / das alle irrung hiein aufgehaben, / und d... fein jungen man viel unnotige unkost darauf zuwenden bov...men werd, / welchs wir widder umb Ewer Erbarkeit, / die wir gotlichenn genaden bovelen, / mit allem zugethanem willenn idere zeit boschulden.
Datum aus unserm schloss Heilsberg, den XII Dece[m]bris M D XLVII.