Was wir vor ⌊⌋ und zusage auf unser voriges vor euch gethanes ⌊⌋ / von koninglichem hofe erhaltenn, / wird hidden by binding⌈[d]d hidden by binding⌉ euch eingelegter ⌊⌋ / von dem hernn ⌊undercantzler⌋ an uns ko hidden by binding⌈[ko]ko hidden by binding⌉men, / berichtenn, / woraus zunemen abzunemen ist, wie ewer sache fharen wurde. / Wo ess etzwas tetlichen von dem widderparth darin wur vorgenomen, / wollet dennoch dis also heimlich halten hidden by binding⌈[n]n hidden by binding⌉, das solches written over r⌈rss written over r⌉ boscheidt ewrem kegenteil vor borgenn superinscribed in place of crossed-out halten⌈halten borgenn borgenn superinscribed in place of crossed-out halten⌉ bleibe. Nu a[...] hidden by binding⌈[...][...] hidden by binding⌉ haben wir widderum an koninglichen hof und die vorigen ⌊hern hidden by binding⌈[rn]rn hidden by binding⌉⌋ alle in gedachter sachen ⌊⌋, / und darneben auch das zugefertigte instrument der appellation mit ausgeschickt ms. aufgeschickt(!)
⌈ausgeschicktausgeschickt ms. aufgeschickt(!)
⌉, / daru hidden by binding⌈[u]u hidden by binding⌉ber hofe d... illegible⌈...... illegible⌉ hernn vorwarnet, / wo mit zu superinscribed⌈zuzu superinscribed⌉ der appellation das kegenparth wolte vortfharenn, / die nicht angenomen, / und su[...] hidden by binding⌈[...][...] hidden by binding⌉ darin gehindert werden. Das man euch aber mit in uberreich hidden by binding⌈[h]h hidden by binding⌉ung des instruments vor ⌊koningliche m(ajeste)t⌋ geladen, / kan widder hidden by binding⌈[r]r hidden by binding⌉ euch nichts schaffen, / noch euch superinscribed⌈eucheuch superinscribed⌉ anfechten, / wo euch darneben keinn koningliche citation nicht geantworth(en) ist. Wir wollen euch aber hidden by binding⌈[er]er hidden by binding⌉ nicht vorhaltenn, / das in itziger ⌊tagfart⌋ / der hochwirdige in hidden by binding⌈[n]n hidden by binding⌉ Got unser lieber bruder, her ⌊Tidemannus⌋, bischof zu ⌊Colmenshe hidden by binding⌈[e]e hidden by binding⌉⌋, und der edle, ernvheste her ⌊Johan von Werden⌋, / ehe den wir etzwas von ewer sachen gedacht / ader mit ihnen geredt haben hidden by binding⌈[en]en hidden by binding⌉, dieweil ess sovol mit euch, als ewrem written over n⌈nmm written over n⌉ widderteil freuntlich hidden by binding⌈[ch]ch hidden by binding⌉ AAWO, AB, D. 70, f. 327r czwuschen ihnen gelegen, / uns angefallenn und gebetenn, (: dieweil hidden by binding⌈[il]il hidden by binding⌉ sie wusten, das wir euch in ewrem anligen und boswer theten schutzenn und ewer sunderlicher patron weren :) bei euch anzuhalten, / damit die sache, / was die beidten landtgutter die ⌊Ohre⌋ und fhere[1] bolangt, / mochte czwuschen euch und ewrem widderteil sunlich durch unser zuthun aufgehaben werden, / dergleichenn den auch ⌊Hans⌋ und ⌊Jacob Schefke⌋ durch ihr ⌊⌋ bei uns gesucht haben written over t⌈tenen written over t⌉. / Cze Ess wirdt uns auch ursache angezeiget, / worum solchs geschen solte, / nemlich das seliger her ⌊George⌋, / welchs wir doch nicht hoffen, / ⌊koningliche m(ajeste)t⌋ / wegen des hofes Ohre, / als solte der von d ewer beidten wolgewonnem gutte und ader wie ess die rechte nennenn proprio peculio gekauft sein, / so ehr doch wie ein erbfalt auf euch kom(m)en und gelangt, / zumelde boricht haben, / wo von wir freuntlich bitten uns schriftliche anzeigung zu thun. Ess sei nu darum, wie ess wolle, / so duncket uns nicht ungerate geraten sein, / das solcher sunlicher vortrag nich von euch nicht abgeschlagen werde, / doch also das der ewrem rechte / koninglicher confirmation / und decret / ver de, der nicht vor sich ginge, / welchs ihr euch in alwege vorbehalte(n) konnet, / unschedlich noch die dadurch gehindert ader gebrechen wurden, / unde hirzu worzu wir achten, dem kegenteil / den tag auf zukom(m)ende ⌊tagfarth⌋ kegen ⌊Marienburg⌋ zulegen, / damit wir, / wo uns der almechtige Got / die stercke genediglichen vorlien wirdt, dabei sein kundten, / da wir euch den nich mit unserm rath nicht wolten absthen, / und das wir dis also vors beste anshen, / bowegen uns volgende / ursachenn, / das wo man ewer kegenteil in written over mit⌈mitinin written over mit⌉ der hofnung des sunlichen vortrags wegen der beidten ⌊landtgutter⌋ hilte hilte, / und bass auf superinscribed⌈aufauf superinscribed⌉ die zeit bleiben lisse. / Mochte die ander teilung, / welchs uns her ⌊Johan von Werden⌋ zugesagt, / desto fuglicher und mit weni geringer ewer boswerung an(?) superinscribed⌈an(?)an(?) superinscribed⌉ entscheiden, / und von ewere(n) widderteil angenomen, / auch viel euch, / das sunst vieleichte nicht geschen wurde, / nachgelassen werdenn. / Ess wurde sich auch her Johan, [d]er sun ane das / euch [a]llen beistandt obsagt, on the margin⌈d hidden by binding⌈[d]d hidden by binding⌉er sun ane das / euch a hidden by binding⌈[a]a hidden by binding⌉llen beistandt obsagt,[d]er sun ane das / euch [a]llen beistandt obsagt, on the margin⌉ desto bokuemer und freundtlicher kegen euch halten, / und grosseren furderung superinscribed in place of crossed-out beistandt⌈beistandt furderung furderung superinscribed in place of crossed-out beistandt⌉ pflegen. Zudem wirdt hiedurch die appellation, / die sunst durch her ⌊Johan von Werden⌋ derhalben / bei, wie ehr uns angezeigt, / des sunlichen vortrags halben / bei ewrem kegenteil / algereit gehemt or gelemt⌈gehemtgehemt or gelemt⌉(?) ist, / aufgehaben und gehindert. So kundt uns auch mitler zeit viel bodencken mer / euch ewer sachen zutreglich / zufallen, / und von hofe vorgegeben werden. Derwegen rathen wir treulich dis nicht auszuslagenn, / sunder euch aufs bokuemest und fuglichste ihr kundt / darzu darin zustellenn. / Ewer recht kan gleichwol vor sich ghen, / wo die sune gehindert wurde, / und ungeschaffet abginge. An unserm fleis, / wie ihr den algereit erfharen, / sol nichts abghenn. / So wollen wir euch auch in keinem, [w]o zu ihr recht habt, on the margin⌈w hidden by binding⌈[w]w hidden by binding⌉o zu ihr recht habt,[w]o zu ihr recht habt, on the margin⌉ nicht vorlassen superinscribed in place of crossed-out absthenn⌈absthenn vorlassen vorlassen superinscribed in place of crossed-out absthenn⌉.
Adam Tiebenitze, des sache ihr uns in ewrem schreiben bovolen, / hetten wir gerne gefurdert. / Dieweil man aber keine hadersachen auf dieser ⌊tagfart⌋ / nicht gehoret, / hat solchs nicht geschen kunnen. / Was aber nu in dem vorbliben, / kan ein anderzeit eingebrocht werden. Das gelt AAWO, AB, D. 70, f. 326v vor die beidten pferde superinscribed⌈pferdepferde superinscribed⌉ waren wir bedocht euch bei unserm ohem ⌊Johannes Leheman⌋, / der die von euch angenom(m)en, / zuzuschickenn / dieweil und am meisten darvon(?) weis, / zuzuschicken, / dieweil a ehr aber durch die tagfarth in seinem zuge ist gehindert worden, / bitten wir freuntlich diesen aufschub / nicht vorsetzlich zuachten. Zudem zeigt uns auch gedachter unser ⌊ohem⌋ an, / das uns unser bruder ⌊Georg⌋, / der die zeit willens gewesen / zu uns herruber superinscribed⌈ herruber herruber superinscribed⌉ zukom(m)en, / allen boscheidt von genanten pferden und ihrer bozalung / und uns ang written over z⌈zgg written over z⌉ezeigt solte haben. / Dieweil das auch vorbliben, / und wir uns nicht grundtlich aus der bezalung richten kunnen, / wolle[...] hidden by binding⌈[...][...] hidden by binding⌉ ihr un sunder boswer / uns hievon ewer meinung aufs furderlichste wissen lassen. / Das gelt ist idere zeit vorhanden, / sol euch auch noch gethanem eigentlichem boricht ane seumen zugefertiget werdenn. Gotlichen genaden mit langweriger gesun Wo hernacher euch erkein boswer in ader anfechtung in ewer sachen wirdt vorfallen, / und aber durch ewer widderparth zugefugt werdenn, / wollet uns solchs nicht vorhalten, / sunder in alwege zuflucht zu uns habenn. / Unser rath, / beistandt / und hulffe sol euch alwege offen sthen, / darzu ihr euch gewisse vorlassen muget. Gotlichen genaden mit langweriger gesuntheit bovolen.