Letter #3253
Ioannes DANTISCUS to Johann von BAYSEN (BAŻYŃSKI)Heilsberg (Lidzbark Warmiński), 1547-11-05
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Ioanni a Baisenn
Unnsernn etc.
Was wir vor furderung bisher Ewer Herlichkeit / und ihrer sachenn zum bestenn erzeigt, / ist alles gerne von uns geschen, / sunderlich dieweil wir von solchs diesem lande zum besten zuthun, / damit unsere privilegia erhalten werden, / schuldig erkennen, / und schickenn hiebeigelegt die copie von koninglicher majestet, unser aller genedigem hern, antwurts / auf unser nehestes schreiben vor Ewer Herlichkeit, / voraus diesulbe koninglicher majestet genediges gemut vornemen wirdt, / das ihre koningliche majestet die zeit der haldung bass auf zukomende pfinsten genediglich vorstrecken wil . Damit aber Ewer Herlichkeit hierher aufs erste ein ofentliche bo[k]entnus under koninglicher majestet [s]iegel nach [r]ath des achtbar wirdigen [h]ern doctoris Hosii, / was Ewer Herlichkeit [i]n der abschrift seins briefs [w]irdt finden, / bekommen muge, / seindt wir unboswert gewesen widderumb aufs new derhalben bei koninglicher majestet und dem hochwirdigen hernn crakowschen bischoff durch unser schreiben anzuhalten, / wie sich des Ewer Herlichkeit aus hiebeivorwarten copien auch wirdt haben zubolernenn, die auch sulbst hiein nicht wolte seumig sein, / den ess zeigt uns sunst der her doctor Hoseus an und reth treulich, / wo die hern angesatzten botschafter dieses landes / an die koningliche majestet zuzihen vorzegen wurden, das alsdan Ewer Herlichkeit sich in eigener person aufmachete, / und an koningliche majestet bogebe, / sunderlich dieweil der reichstag in der Chron widderum bass auf trium regum aufgeschoben ist, / deshalben den die junge koningliche majestet sich kegen Peterkow zubegeben / so balde nicht wirdt aufbrechenn, / welche Ewer Herlichkeit underwegens an bokuemer stelle antreffen kan, / und zuvor ihre sache dersulben / mit bitte dieser lande privilegia hantzuhaben / und Ewer Herlichkeit in der haltung des schlosses Mewe zuschutzen / anbringen. / Wo solchs von Ewer Herlichkeit nicht geschege, / und die junge koningliche majestet / vor der hern botschafter anku[n]ft zu Pieterkow einzuge, / bofurchtet man sich, das die hern in der Chronn / ihrer majestet gemut auf ein andere meinung wenden mochten, / das den Ewer Herlichkeit und uns hie allen zum grossen nachteil wurde gelangenn. Derwegen wolte Ewer Herlichkeit hirauf bodocht sein, / was wir darin dersulben zuhelffen vormugen, / sol nichts an unserm fleis abgehen, / mit der wir uns auch ferner, / dieweil die zeit kurtz ist, / in kunftiger tagfart zu Vormdit, / wils Got, deshalben boreden willen. Bovelen hiemit Ewer Herlichkeit gotlichen genaden mit langweriger gesuntheit.
Datum aus unserm schloss Heilsberg, den 5 Novembris 1547.