Das wir so lengsam diesenn unsernn bothenn noch unserm heimkomen von der ⌊tagfart⌋ / abgefertigt, / hat uns zum teil die mudickeit, so wir von dem wisenn , welches uns nu swer wirdt, / bokomen, / zum teil auch das wir newlich einen bothen an der ⌊alten koninglichen majestet⌋ hof, / da wir den viel hin geschriben, geschicket haben, / gehindert. / Nu aber haben wir fleisig an die ⌊junge koningliche majestet⌋ und andere hernn von wegen ⌊dieses landes⌋ anliegenn geschribenn, / in welchenn wir uns den fast und viel auf Ewre Herlichkeit person und derer mit gegeben aus negster ⌊tagfarth⌋ geworben und muntliches anbringenn thun referirenn, / wie wir auch nicht czweifeln, / das Ewer Herlichkeit solchs aufs beste und fleisigste koningliche majestet werden vorgetragenn habenn. / Bitten derwegenn freuntlich, / was Ewer Herlichkeit darauf vor antwurt bekomen, / uns bei diesem bothen wissen zu lassenn. / Wir haben auch dem hern ⌊hofmeister und secretario⌋ von dem gewande, / so durch Ewer Herlichkeit ihnen [i]m namen der ⌊hern redte⌋ zugestellet solte werdenn, / wie ess den in der ⌊tagfart⌋ vorlassenn, / anzeiung gethann, / als solten sie das schon bekomen habenn. / Wie ess darum ist, wollet uns auch nicht vorhaltenn. / Von zeitung haben wir itz hie nichts newers, / den was alhie vor Ewer Herlichkeit vorwissenn gewesen ist, / davon auch ⌊koningliche majestet⌋ wie Ewer Herlichkeit wisssentlich, ist geschriben wordenn. / Wo alda etzwas gewisses sein wirdt, / bittenn wir uns solches mitzuteilenn. / Bovelenn Ewer Herlichkeit dem almechtigenn Got mit langweriger gesuntheit. /