» Korpus Tekstów i Korespondencji Jana Dantyszka
Copyright © Pracownia Edytorstwa Źródeł i Humanistyki Cyfrowej AL UW

Wszelkie prawa zastrzeżone. Zabrania się kopiowania, redystrybucji, publikowania, rozpowszechniania, udostępniania czy wykorzystywania w inny sposób całości lub części danych zawartych na stronie Pracowni bez pisemnej zgody właściciela praw.

List #5303

Ioannes DANTISCUS do Albrecht I von Hohenzollern-Ansbach
Heilsberg (Lidzbark Warmiński), 1543-08-18
            odebrano Königsberg, 1543-08-21

Rękopiśmienne podstawy źródłowe:
1czystopis język: niemiecki, ręką pisarza, podpis własnoręczny, GStA PK, XX. HA Hist. StA Königsberg, HBA, C 1, Nr 927

Pomocnicze podstawy źródłowe:
1regest język: niemiecki, GStA PK, XX. HA Hist. StA Königsberg, Ostpr. Fol., 14 320, k. 58r
2regest język: polski, XX w., B. PAU-PAN, 8250 (TK 12), k. 48

Publikacje:
1HARTMANN 1525-1550 Nr 927, s. 481-482 (niemiecki regest)

 

Tekst + aparat krytyczny + komentarzZwykły tekstTekst + komentarzTekst + aparat krytyczny

 

Dem durchlauchtenn, hochgebornen fursten und herrn herrn Albrechten, von Gots gnaden marggraf zw Brandenburg in Preussenn zw Stetinn, Pomern / der Cassuben und Wendenn hertzog / burggraf zw Nornberg unnd furst zu Ruegenn unsern hochgunstigen lieben hern und freunde

...

Ankummen zu Konigsbergh am XXI Augusti 1543ten

Durchlauchter, hochgeborner furst, / hochgunstiger, lieber herr und freunt. / Unnsere freuntliche und vleiswillig dienste zuvorann. /

Wir habenn gestrigs thags Ewer Furstlichen Durchlaucht schreibenn, datum denn XV dits / erhaltenn / sein auch dem nachkomen / wie Ewer Furstliche Durchlaucht anzeigt / ihre commissarienn ghen der Balge / uf morgenn da zwsein / abzufertigenn / derwegenn unsern underthan zw Braunsberg des olkaufs halbenn befolhenn / uf genante zeit unnd stelle sich zubegebenn / und ihr anligenn der supplicationn nach / an uns gestelt / Ewer Furstliche Durchlaucht commissarien vorzubrengenn / der zuvorsicht / das mit ihnen / wie solchs die billigheit furdert / gehandelt werde. / Es ist auch vor dem gesterigenn / der erbar ernvhest / herr Johann von Werdenn etc. der dissenn thag von hinnenn vorruckt / ann uns gelanget / und uns vonn Ewer Furstlichen Durchlaucht vil freuntlicheit angesagt / danebenn die zugeschickte zeittungenn / uberreicht / auch mancherley rede mit uns gehabt / woraus wir der selbten Ewer Furstlichen Durchlaucht freuntlich gemuet fast gerne habenn vornhomen / als nemlich das Ewer Furstliche Durchlaucht unnser gesuntheit nachgefragt / die wir / Gott hab lob / ehr und danck / statlicher unnd besser / dan zuvor vor etlichenn jharenn / entfindenn / und bedanckenn uns ghen dieselbte Ewer Furstliche Durchlaucht der gunstigenn zuneigung / und vor die zeittungenn mit sonderm hochem vleis / weil wir auch weitter von ihm vorstandenn / das er beÿ Ewer Furstlichen Durchlaucht nicht wenig anconterfeite befestigung / und zu forderst / die auslegung des schloss / das kaÿserliche maiestet zw Gennt in Flanndern hat aufgericht / bawenn lassenn / gesehenn hab / unnd wir solcher und dergleichenn gemehlde aus sonderer eigenschaft begirig seinn / ist unser hochfreuntliche bitt / so es fueglich gescheenn kann / uns wolde des schlosses zu Gent muster / alleine zubesichtigen / mitteÿlenn / welchs wir Ewer Furstlichen Durchlaucht mit geburlicher dancksagung / unvorletzt wider ubersendenn / auch widerumb nichts das beÿ uns Ewer Furstliche Durchlaucht gefellig ist wolten vorhaltenn. / Vonn zeittungen hab wir dissmal nichts anders / dan das boser luft halbenn konigliche maiestet unser allergnedigster herr von Krako zehenn meilwegs ghen der Newstat kortzinn genennt / und die junge konigliche maiestet sich in Litten begebenn hab. / Ist beÿ Ewer Furstlichen Durchlaucht hirinne etwas gewissers / bittenn wir / unns solchs nicht wolde unangezeigt lassenn / wo mit wir im vilgrossernn mit freuntlichen dienstenn Ewer Furstliche Durchlaucht (der zugeneigten gunst wir uns vleissig befelhen) mugenn wilfarenn / seinn wir begirig und erbotig. /

Datum Heilsberg denn XVIII Augusti M D XLIII.

Ioannes von Gotts gnadenn bischoff zcw Ermelanndt

qui supra manu propria subscripsit