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List #4405

Ioannes DANTISCUS do Gdańsk Town Council
Heilsberg (Lidzbark Warmiński), 1542-12-23
            odebrano Gdańsk (Danzig), 1542-12-26 (die S. Stefani)

Rękopiśmienne podstawy źródłowe:
1czystopis język: niemiecki, ręką pisarza, APG, 300, 53, 268, s. 95-100

 

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Den ersamen und namhafftigen herren burgermeister und rathman der koniglichen stad Dantzig, / unsern besondern, guthen freunden.

Unnsern freuntlichen grus und alles gutt zuvoran. / Ersame, namhafftige herrn, besonder gutte freunde.

Wyr haben Ewer Erbarkeit freuntlich und wolbedacht schreiben / neben der abschrift aus Denmarcken entpfangen / und nach gelegenheit unsers geringen vorstandes bewogen, / daraus vorursacht, / wie wyr auch solchs in diesen gelouften vor das beste angesehen, / koniglicher maiestet, unserm allergnedigisten herrn, / domit wyr etwan Ewer Erbarkeit wilferig mogen vormerckt werdenn, / zuschreyben / und schicken derselbten den brief mit seiner copeyen zuhanden. / So der Ewer Erbarkeit gefellig, / mogen die ihn an konigliche maiestet lassen gelangen, / wo aber nicht, / uns widderumb lassen zukommen. / Wyr haben dismal / zu dem unlust, aus Denmarcken erwachsen, / der Cron und diesen landen zu gutt / nichts bekwemers, auch nutzlichers in unserm bedencken mogen erfindenn, / dan das konigliche maiestet yhren underthanen zum besten / mit römischer koniglicher maiestet thet handeln, / domit das vorbott der durchlauchtigisten konigin Marie / von keyserlicher maiestet wurde abgethan / unnd die unsern ihrer freyen sigillacien mochten gebrauchen, / derhalben auch mit koniglicher wirde zw Denmarcken solde getraffen werden, / das der Sund, / wie die alten vortrege mitbringen / und die new wolthat, / ihm aus diesen lannden bewisen, / fordert, / den unsern ufstunde. / Ist dieser krieg ane wissen und vorwilligung der Cronen und dieser lannde mutwillig angefangen / unnd der angebotene anstandt, / der von jor zu jor weren solde etc. abgeworfen, / wil derhalben notig nicht folgen, / das die Cron und diese lannde / von wegen solchs unvorsichtigen vornemens / sollen schaden leyden. / Es mus nicht ein Achitophel in solchem unbesonnen kriegsrath sein gesessen / etc. Was der hochwirdigste herr bischoff zw Plotzk Ewer Erbarkeit geschrieben, / ist an unserm hofe, / do nicht gerne wirt ausgegeben, / die alte gewonheit. / Wir sehen auch nicht, das es fast vortreglich were, / diese zceit botschafft in Denmarcken zuschicken. / Der friede mus bey dem stercksten gesucht werden etc. Was von romischer koniglicher maiestet oder keyselicher maiestet ersten durch schrifte wirt vorstanden werden dieses kriegs linderung, / oder woran der haftet, / alsdan wirt zceit sein zurathen und zuschicken. / Was wyr in unserm einfalt / dieser sachen zum friedlichen ende / neben Ewer Erbarkeit bedencken und eingeben / zu helfen wurdenn wissen / und wo wyr auch sonst derselbten Ewer Erbarkeit vil liebs und gefallens mögen erzceigen, / sein wir willig und gneigt. / Gottlichen gnaden befolhen.

Datum aus unserm schlos Heilsperg, den XXIII Decembris M D XLII.

Joannes, von Gots gnaden bischoff zw Ermelandt

Im beschlus dieses / ist uns koniglicher maiestet, unsers allergnedigisten herren, beigelegter brieff geworden, / des wir nicht haben ein copei wollen schicken, / domit Ewer Erbarkeit konigliche meynung / und was von uns gefordert wirt / dester gewisser mogen einnemen, / welchen koniglichen brieff Ewer Erbarkeit vortrauter weis wolten uberlesen / und uns widderumb zustellen. / Dieweil drei quartir der stadt, / wie wir hie aus gemeiner rede bericht, / von Ewer Erbarkeit begert und angehalten hab, / das in die communion under beider gestalt / und lutterische (: die sie evangelische prediger nennen :) wurden zugelassen, / ist konigliche maiestet, do die solchs nicht aus unklarem gerucht vorstanden, / nicht ane ursach, / wie uns in sonderheit geschrieben, / schwermutig geworden / und allerley dobei bedacht. / Was nu Ewer Erbarkeit vor gut ansehen, das (: wie wir Ewer Erbarkeit und der guten stad unserm vaterlande mit sonderer gunst und liebe gewogen :) derhalben zurathen sei, / domit solcher argwahn abgelegt / und koniglichem gemut linderung brechte, / wolte uns Ewer Erbarkeit mit den ersten lassenn wissen. / Wir wolten woll, / das bei Ewer Erbarkeit uff konigliche constitucion besser achtung wurde geben, / domit konigliche maiestet / und die herren in der Cron, / welche von wegen solchs wesens fast erpittert, / Ewer Erbarkeit und der stadt gnedig und freuntlich zusein, ursach gewunnen, / solchs wir aus guter, trauhertziger meynung, / die wir zu Ewer Erbarkeit und unserm vaterlandt tragen, / nicht umb sonst etc. etc. etc. schreibenn. /