Den ersamen und namhafftigen herren ⌊burgermeister und rathman der koniglichen stadt Dantzig⌋, / unsern besondern, guten freunden.
Unsern freuntlichen grus und alles guttes zuvoran. Ersame, namhafftige hern, besondere, guthe freunde. /
Es hat uns neben Ewer Erbarkeit gleubsbrieff der erbar und namhaftig her ⌊Georg Moller⌋ weitleuftig was ⌊Hans Holsten⌋ sache betrifft bitlichen angezeigt, / das wir den jungen man, / der vil widder Ewer Erbarkeit und das ⌊gerichte⌋ gehandelt solt haben, nicht wolten meher, dan die freuntschafft, die zwuschen uns und Ewer Erbarkeit von wegen gemeines vaterlandts erwachssen, / bei uns sein lassen, / mit erhelung und schrifftlicher wolgesetzter ubergebung der sachen gelegenheit, dobei auch mit dancksagung, die unnottig, vor unser furderbrieffe, / wie die ausschiffung des getreidts ein gestalt hat, / durch abschrifft ⌊koniglicher wird zu Dennemargk⌋ an Ewer Erbarkeit, mit anderm befelh im mit geben, in guter wolredenheit vormeldet. / Doruff, was wir im freuntlicher, zugeneigter weiss geantwort, wirt ⌊er⌋ seiner geschiglicheit nach Ewer Erbarkeit wol wissen einzubrengen, / dem wir in dem bitten glauben zugeben und unser freuntschafft, / die wir zu Ewer Erbarkeit und unserm ⌊vaterlande⌋ fragen, nicht so beweglich achten, das die in dieser ader aber auch in vil grossern sachen leichtlich etwan vorsetzt, / vil weniger geendert werden muge der zuvorsicht, das uns auch dorzu von Ewer Erbarkeit ader von jemants aus derselbten mittel nicht werde ursach geben, dan Ewer Erbarkeit vil freuntlicheit und nutzlichen wolgefallen wirglich auszurichten und furdern sein wir gneigt und willig. / Got befolhen.