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List #3156

[Ioannes DANTISCUS], [Tiedemann GIESE], [Achatius von ZEHMEN (CEMA)] & [Georg von BAYSEN (BAŻYŃSKI)] do [Albrecht I von Hohenzollern-Ansbach]
Dietrichswalde (Gietrzwałd), 1547-07-12


Rękopiśmienne podstawy źródłowe:
1brulion język: niemiecki, ręką pisarza, AAWO, AB, D. 70, k. 297r-v

Pomocnicze podstawy źródłowe:
1regest język: niemiecki, XX w., B. PAU-PAN, 8250 (TK 12), k. 423

 

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Durchlauchter etc.

Wie wir alhie zum Dittrichswalde in sachen dieses landes ab und anligenn botreffende / seindt zusamen kommen, / ist auch vor uns der edle und ernvheste Georg Sack, / Ewer furstlichen Durchlaucht underthan, erschinenn, / whemuttiglich und mit botrubtem gemuth angeczeigt, / wie Ewer furstliche Durchlaucht auf anderer boredung / seiner person wegen des entkommen gefangnen, / so seine tochter gesmehet, / und ihm dadurch nicht wenig botrubnus und hertzleidt, / das ehr als ein vater an seinem kindt solche unehre erlebet, / zugefuget, / heftiglich und mit ernst thun nochsetzen, / ihn auch deshalbenn / sunder ainige boschene furderung / in seinen gutteren und bohausung suchen lassen / und anzunemen bovhalenn, / worin ehr den nicht wenig bosweret, / solchs auch zu gemuthe fhurende . / Dieweil ehr menniglichem und unseren personen allen, / das ehr sych alwege treulich und wol kegen Ewer furstliche Durchlaucht gehalten, / bokent ist, / und derwegen in diesem seinem swerenn anligen, / darin ehr nicht allein mit unehre seines kindes, / sunder das ihn viel mehr und heftiger bosweret, / auch ihm zum teil sein vornunft in dem alter hindert und swecheth, / mit ungenade seins landsfursten und hernn / gestrafet und beladen wirdt, / uns ersuchet / und umb furderschrift an Ewer furstliche Durchlaucht ihm zugebenn / gebethenn. / Dieweil wir den nu disser geswinden zeit gelegenheit botrachtet, / auch angemerket seine person und alter, / das ehr sich auch viel in vorgangnem krieg hat gebrauchen lassenn / und seiner erfharenheit halben noch czu gebrauchenn ist, / die sachen auch deshalben ehr so hoch bei Ewer furstlichen Durchlaucht angegebenn , bewogenn / und bofundenn, / das sich darin Ewer furstliche Durchlaucht wol genedigst sunder erkein boswer kegen seine personn konnen erzeigenn. / Dieweil der gutte alte man genugsam wegen der unhere seines kindes bosweret ist, / haben wir aus diesen ursachen allen boweget, / ihm solches als ein billiches bitten, nemlich zu diesen geleuften und zeiten, nicht wissen czu vorsagenn. / Und gelanget derwegen an Ewer furstliche Durchlaucht unser semptlichs freuntlichs und dinstlichs bittenn, / die wolte in dieser sachen / dieses alles neben uns in gutter achtung haben, / gedochtem Georgen Sack, / wo ehr in dem widder Ewer furstliche Durchlaucht gebrochen und ubertretung geubt, / solches genediglichen vorczeihen und vorgebenn / und vorthin sein genediger furst und herr czusein, / bei dem ehr auch gutt leib und blut zuzusetzenn bodocht ist. / Wo aber dieses unsers bitten, / des wir uns in keinem wegenn vorshenn wollenn, / bei Ewer furstlichen Durchlaucht kein stadt habenn kundte, / wolte diesulbe genediglichenn vielgedachtenn Georgenn Sack / mit einem christlichenn sicheren geleidt, / frei ab und czu, / aus seiner warsam und widder hinnein / vorshenn und ihm das under Ihrer furstlichen Durchlaucht siegel czufertigenn, / damit ehr zuvorher und antworth komen mochte / und alsdan unserer fuerschrift bei Ewer furstlichen Durchlaucht genediglichen genissen und entfindenn. / Welches wir uns freuntlich und genediglich czu Ewer furstlichen Durchlaucht vorhoffen wollen, / und bitten abermals freuntlich und dinstlich, / uns freuntlichenn und genedigenn willen / in vorczieung ihres botrubten und bodrucktenn underthanes, / den Ewer furstliche Durchlaucht sunder boswer erfrewen und zu genaden nemen konnen, / zuerzeigenn. / Derer wir herwidder idere zeit mit unseren freuntlichenn / nachparlichenn und willigen dinsten czuwilfharenn / wollen geflissenn sein / und darin stets willig bofhunden werden. / Ewer furstliche Durchlaucht hiemit dem lieben Gott mit langweriger gesuntheit und guttem regiment bovhelende. /

Datum Dittrichswalde, den XII Julii 47.