List #5013
Albrecht I von Hohenzollern-Ansbach do Ioannes DANTISCUSKönigsberg (Królewiec), 1540-11-06
odebrano Heilsberg (Lidzbark Warmiński), 1540-11-10 Rękopiśmienne podstawy źródłowe:
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Dem erwirdigenn in Got unnserm besondernn lieben freundt unnd nachparnn herrn Johansen bischoffenn in Ermlanth
Unnsere freuntlich dinst zuvornn.
Erwirdiger in Got besonder lieber freunndt unnd nachpar. /
Wir haben Euer Lieb widerschriftenn vonn wegen unsers underthanns Gorgenn Gelwaldenn sampt mher anhengenn empfangenn lesende eingenhomen unnd vorstandenn. / Nu habenn wir das Euer Lieb den Gelwalde vorbithen gar keynen misfallen sunder seint des dieweil es aus sunderer gnedigenn gewogenheit gegen dem Gelwalde zweiffelsohnn beschicht gantz wol zufriden. / In massen auch wir unsere und Euer Lieb underthan in solchenn auch grossern vorschreiben, / der zuvorsicht Euer Lieb erpithenn nach / durch solchs zu eÿnigem argwann gegen uns geursacht nicht werde. Dieweil aber Euer Lieb nach darauff beruhenn wie zuvor auch inn derselbenn schreibenn bescheen / unnd denn ÿrigen sovil glaubens ehe auch die besichtigung beschicht beÿmessenn segen wir nachgern wo es Euer Lieb gelegen / die besichtigung, / dartzu wir auch die unsern zu schicken geneigt / geschege, / damit aller irthumb vorhuttet. / Was anlanget denn hoppen, / sagenn wir Euer Lieb fur ire nachparliche wolmenung hohen danck desselben vonn unns hinwiderumb in dergleich[en] unnd grossern zufollen freuntlich zugewar... unnd sol unnser beyderseitz freunt unnd nachparschafft Euer Lieb antzeigung nach dannoch[t] vest und unvorruckt pleiben. Wie Euer Lieb ferner meldenn, / das dieselb auf uns[er] wolmeynendes ersuchen / mit irem wirdigen capithel entschlossenn, / so weit es uns gefell[e] denn ersten tag des monats Decembris den mitwochen nach sanct Andressien tag / die irigen zu besichtigung des mulpawes, welchenn der erenvheste unnser obermarsch[alck] rathe und lieber getreuer Fridrich von der Olssnitz heuptman zum Hohenstain ahnn der Passarienn aufgericht, / abtzuferttigenn. Mit anhalt / ob unns solchs auch dermassenn gelegenn / Euer Lieb nicht zuvorhalthen, / uff das dem vornhemen stadtlich wurde nachgekho[men] Nun nhemen wir solchenn Euer Lieb freuntlich willenn gantz danckbarlich ahnn. / Whenn darauff die unnsernn zu solchem vorhabenn auch zu schickenn gantz wol gewogenn. /
So seindt uns aber itzund solche gescheften vorgefallen, dardurch wir die unsernn zu sendenn nicht wenig vorhindert, / zudem teglichs vonn koniglicher maiestet zu Polan / unnserm gnedigem hernn und freuntlichenn liebenn oheimen einer koniglichen wilferigenn antwurth von wegenn besichtigung, zihung unnd entlicher ortherung, / so wol der Lithawischen als Masauischen grenitzen, / dartzu wir dann unnser rethe nicht entperen khonnen / in anmerckung das unns unnsern landen unnd leuthen vil doran gelegen / gewerttig. / Wann es aber Euer Lieb unnd irem wirdigem capithel, / das solcher tag bis auf den fruling verschobenn werdenn mocht / gelegen und mit / het es seÿne mass und gesche uns indem zu freuntschaft und gefallen. / Wer nicht unnd der tag ihe gehaltenn must werdenn, / unnd wir des vonn Euer Lieb vorstendigt / wollen wir thun wie wir mogenn / und die unsern dartzu abfertigenn damit beiderseitzs lieb / freuntschaft, / guther zuvorsichtiger wille unnd eintrechtige nachparschaft gepflantzet, / gestift / und erhalten werde. / Unnd hetten unns auf diser erdenn / ohne rhumb frolichere neuetzeithung nicht begegnenn khonnen, / dann das hochgedachte konigliche maiestett zu Polann etc. vormoge Euer Lieb schreibenn / durch vorleihung gottlicher gnadenn inn volkhommener guther gesunthei[t] nechst zu Cawenn gewesenn. / Der ewige Got geruche seÿn konigliche maiestett zu seÿnen eheren und aller derselbenn getreuen unde[r]thanen trost in langwiriger wolmogenhe[it] Cristlichem fridlichem regiment mit gnadenn zuerhalthenn. Thun uns aber gegen Euer Lieb solchs anczeigens halben gantz freuntlichenn bedancken / und werenn derselben hinwider neutzeittung mittzuteil[en] geneigt. / So ist itzunder nichts beÿ unns, / dar gelegenn unnd schrift wirdig wehr vorhan[den]. Unnd haben Euer Lieb diss auf ir schreiben freuntlichen nicht vorhalten wollen. / Bithen auch, / hier derselben freuntliche nachparliche antwur[t].
Datum Konigspergk, denn 6 Novembris ann[o] 1540.
Von Gots gnaden Albrecht marggraff zu Brandenburg, in Preussen, zu Stettin, Pommern, der Cassuben und Wenden herz[og] burggrave zu Nurmberg und furst zu Rugenn manu propria subscripsit