» CORPUS of Ioannes Dantiscus' Texts & Correspondence
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Letter #5023

Albrecht I von Hohenzollern-Ansbach to Ioannes DANTISCUS
Königsberg, 1541-04-24
            received Heilsberg (Lidzbark Warmiński), 1541-04-28

Manuscript sources:
1fair copy in German, in secretary's hand, BCz, 1606, p. 573-574
2office copy in German, GStA PK, XX. HA Hist. StA Königsberg, Ostpr. Fol., 67, p. 617-619

Prints:
1HARTMANN 1525-1550 No. 744, p. 396 (German register)

 

Text & apparatus & commentaryPlain textText & commentaryText & apparatus

 

Dem erwirdigenn ihn Gott unnserm besonndernn lieben freundt unnd nachparnn herrenn Johannsenn bischoffen zu Ermelant

Unnsere / freuntliche dinst zuvor.

Erwirdiger ihn Got, besonder lieber freundt unnd nachpar. /

Es habenn uns die ersamenn / unnd weise / unnsere liebe getreue, / burgermeÿstere unnd rethe unnser dreyer stethe Konigsbergk furbracht, / wie unnser tieff etwas harten schadenn, durch grosse sturme darab allerley gemeyner nachteyl zubefharenn / unnd solchenn gemeynen nucz landenn / unnd leuthen zum bestenn pillich vorzukommen / und gutes aufsehens, / auff das hierinnen umb eines cleinen willenn nicht etwas, / welchs / hernachmals schwerlich herwider zu pringenn vorlasset, nehm habenn uns demnnach underthanigs [v]leis an Euer Lieb weil ihnen das tyff allein widerumb auffzurichtenn schwer / unnd dem gemeÿnenn sprichwort nach mit viler zuthat ein wergk leichtlich volendet werdenn kan zu dem auch dannocht die vom Braunspergk sampt andere Euer Lieb stifftgenossenn, / soch des tiffenn zu irem bestenn auch geprauchenn, / damyt bemelthe Euer Lieb undtersassenn inen selbst zu gut zu erhaltung des obgedachtenn tiffs, / auch eynn steuer. / wo nicht anders ihe mit dielenn, / thetenn zuvorschreybenn angelangt. / Als habenn / wir in betrachtung gemeyner wolfart, / daneben, das wir bericht wie in ehezeithenn dergleichenn steure auch bescheenn seynn sollenn, / ihnenn solch ir pithenn nicht abschlagenn wollenn. /

Bithenn dennach gancz freuntlichenn Euer Lieb wolle das obengedochte nicht weniger weder wir freuntlichenn / erwegenn unnd bemeltenn ihrenn undterthanenn dahynn vormogenn auff das sye sych wie gemelt ihnenn selbest zum bestenn, / eyner zimlichen steuer zu solchem notwendigenn paw nicht weigern. / Das wirt Euer Lieb sonnder zweyffel zu merglichem rum gereichenn. / So seynn wirs umb Euer Lieb freuntlichenn neben gedachtenn unnsernn underthanenn zuvorgleichenn / unnd zuvordienenn / geneygt. /

Datum Konigsbergk, denn 24 Aprilis anno 1541.

Von Gots gnaden Albrecht marggraff zu Brandenburgk, ihn Preussenn, / zu Stetin, Pomernn der Cassubenn unnd Wennden hertzogk, burggraff zu Nurennbergk und furst zu Rugenn etc.