List #3397
Ioannes DANTISCUS do Stanisław KOSTKAHeilsberg (Lidzbark Warmiński), 1548-07-03
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Palatino pomeraniae etc.
Unsernn etc.
Dieweil koninglicher majestet die hern redte hie im lande ein ideren zu sunderheit, / wie Ewer Herlichkeit wissentlich , / uns auch deshalbenn schreibenn / durch den kemmernick ist uberantwurt wordenn / kegen Crako zum begrebnus auf Iacobi und vordan auf Laurenti zum reichstage kegen Pieterkow gefurdert, / dahin sich furstliche durchlaucht wovon wir gewisse anzeigung haben, auch kurtzlich bogeben wirdt, / achtenn wir vor hoch notig, das die unserenn auch nicht ausblibenn, / sunder ein ider vor sich, wie ehr dahin boruffen ist, czuge, / und alda sowol bei koninglicher majestet, als denn hernn in der Kronn ferner umb unsere privilegien und freiheit anheltenn. Nu felt uns hirnebenn / derwegen auch algereidte etzliche von den hernn an uns geschribenn, / dis bodencken zu, / das solchs nicht wol geschen noch ausgerichtet kan werdenn, sunder unser zusamen kommen vor der zeit alhie im lande, / deshalbenn wir den bei unserm botenn an koninglichen hof geschribenn / und anregung gethan, / das wir uns gentzlich vorhoffen, / man werde uns zuvor ein tagfarth ansetzenn, / an welchen orth man die nu legen wird[t], wo wir da personlich umb unser swacheit willen / nicht werden kunnen erschinenn, / sol doch alles unsers bodenckenn / durch unsere geschicketen eingebrocht werden. / Was hirin Ewer Herlichkeit geratenn duncket, wolte die uns neben andernn mer zeitungenn nicht vorhaltenn. Wir haltens davor, das wir viel durch unserenn boten, / des wir uns teglich vorhoffenn, zu dieser sachen dinstlich erfharenn werden, / welches wir alsdan Ewer Herlichkeit / mit anderen zeitungen, / der dis vor dismol bei {bei} uns seindt, / anzuzeigen nicht wollen nachlassenn. Wir haben auch von unserm bruder und lieben getreuen, dem erbarn und ernvhestem Georg von Houen, heuptman auf Resel, erfharenn, / wie ihm bisher Ewer Herlichkeit zu besserung seiner narung die tausent marken hat lassen in seinem handel gebrauchenn. Vor welche erzeigte freuntschaft und woltath / wir uns fast kegen Ewer Herlichkeit thun bodanckenn / mit dem erbittenn, das wir williglich und sunder alles boswer herwidder idere zeit Ewer Herlichkeit und die ihrenn gerne wollen furderenn, / und ihr bestes wo wir , solchs werden schaffen kunnen, / helffen wissen und merhen. Ess zeigt uns aber gedochter unser bruder an, / das ehr were bodocht gewesen, Ewer Herlichkeit das gelt zu grossem dancke den vorgangnen termin abzulegenn, / wo in hirin nicht gehindert hette, / das ehr viel saltz und andere kaufmans whare zu sich gekauft, / die ehr vor dasmal nicht sunder seinen merglichen schaden hat kunnen anwerden, / wo ehr auch anderen rath hette suchen sollenn, / und seine liegende grunde boswerenn. / Were das auch ane seinen schaden / und abbruch des glaubens bei den leuten nicht zugangenn. Bittenn derwegen freuntlich neben ihm / die kurtz[e] zeit noch mit dem gelt gedult zutragen, / und solchs im hernacher noch ein ihar umb einen zinss davon lassen, damit ehr durch dis eilenn nicht auf schaden gedrungenn werde. Wir wollen solchs widder nicht vorgessenn / umb Ewer Herlichkeit und die ihren zuvorschulden, / die wir hiemit gotlichen genaden mit langwerige gesuntheit und volghen bovelen.
Datum aus unserm schloss Heilsberg, den dritten Iulii M D XLVIII.