Durchlauchster, hochgeborner furst, hochgunstiger, liber herr. / Unsere freuntliche und willige dienste zuvorann. /
Wir habnn nicht mocht noch lossenn von wegen der kuntschafft, / die wir mit Ewer churfurstlichen Durchlaucht und der selbten loblicher gedechtnis ⌊vaternn⌋ ... [u]ff negst vergangnemm ⌊reichstage⌋ zu ⌊Augspurg⌋ / gehabt und vil gunstiger zuneigung und willen entfunden, / dy wir ⌊koniglicher majestet von Polen⌋ etc. unsers gnedigsten hern bey ⌊koniglicher kayserlicher majestet⌋ botschaffter worenn. / So disser erbar und ernfest ⌊N. Nase⌋, des vater unser liberr freundt unnd nachpar ist, / sich zu Ewer churfurstlichen Durchlaucht in dienst zubegeben vorgenomenn, / die selbtige Ewer churfurstliche Durchlaucht mit dissemm unsernn schreibenn zu besuchen / und die gedochte kuntschafft unnd gunst, die Ewer churfurstliche Durchlaucht zu uns getragen, zuerinnernn / mit erbittung, so wir Ewer churfurstliche Durchlaucht mit unsernn muglichnn dinstenn worinne wusten zu willenn sein, / das wir solchs gernn unnd nichts liebers zuthun geflissen und gesynneth freuntlich bittende, disses briffs ⌊bringer⌋, / des freund etwan zuvor vil jar Ewer churfurstliche Durchlaucht vorfarnn getrewlich gedient, gnediglich wolde vor ein hoffdiner an nhemenn / und vonn wegen disser unser vorschrifft befholenn habenn, / das wir ummb Ewer churfurstlichen Durchlaucht mit allem fleis freuntlich zunemenn schuldig wollen sein, / in der gunst wir uns befhelenn. /