Dem durchlauchsten, hochgebornen / fursten unnd herrnn, hern ⌊Albrechten⌋, von Gots gnadenn marggraff zw ⌊Brandenburg⌋, / in ⌊Preusßenn⌋, zu ⌊Stetin⌋, ⌊Pomern⌋, / der ⌊Cassuben⌋ unnd ⌊Wennden⌋ herzog, burggraff zw ⌊Normberg⌋ unnd furst zu ⌊Rugen⌋, unnserm hochgunstigenn, liebenn hern unnd freundt /
Durchlauchster, hochgeborner furst, / hochgunstiger, lieber herr unnd freundt. / Unnser freuntliche, wyllige dienst zuvorann. /
Wir habenn Euer Furstlichen Durchlaucht zwey briefe, denn XVIII dits monts gebenn, / gestriges tags speth entpfanngen, / unnd wie wir aus dem ⌊⌋ versthen, das der anstant zwyschenn dem haus Burgundienn unnd ⌊koniglicher wird zw Dennemarckenn⌋ nicht uff sechs, ßonnder uff drey jor gemacht, / ver uns fast lieb gewest unnd der sachenn nicht unnutz, das wir das ehr, dann wir ahn koniglichenn hoff geschickt, / gewust hettenn. / Vonn dem herrenn ⌊dantzker castellan⌋, / auch von Euer Furstlichen Durchlaucht rodt, dem herrnn ⌊Kunheim⌋, hab wir nicht anders eingenomenn, / dann das der anstand sechs jorigwer. / Dieweil wir dan solchenn bericht, / wie der ahn uns gekomenn, / gethon, / wolle wir nicht nochlossenn, im negstenn schreybenn ahn koniglichen hoff, / wor inne geirt ist, / ahnzeigenn. / Were auch nicht unbyllich unnd zw unnser entschuldunge noettig, / das von Euer Furstlichen Durchlaucht diss gleichmessig wurde mit den ersten vorgestelt. / Ahn uns sol inn dyssem handel nichts / abghen, / das wir noch unnser vermugenheyt Euer Furstlichen Durchlaucht unnd der verwantenn, / do neben in dissen lannden unns allenn zu freuntlichem unnd furderlichem dienst unnd erhaltung guts friedes mag gethonn unnd vor gewenndt werdenn. /
Im anndernn ⌊⌋ gibt Euer Furstliche Durchlaucht zuversthen, wie das etliche unnser ⌊unnderthan⌋ wyder verwilter vertrege unnd gut alt herkomenn in Euer Furstlichen Durchlaucht ⌊lande⌋ umbczihenn unnd vorkawff treybenn, / darumb wir keyn wyssenn tragenn, / unnd yst unns gantz widrig, / dieweyll wir solchs nymandts, / so wol von den unnszern, alße frembdenn, zwthun gestatenn oderzw lossenn, / derwegenn wir die unnsern wollenn durch unnser amptleut zw warnenn befhelenn, / das sye sich solchs umbczihens unnd vorkauffens sollenn enthaldenn. / Bittenn dergleich Euer Furstliche Durchlaucht den ⌊irenn⌋, / die sich des in ⌊unnserm lande⌋ auch gebrauchenn, / zuverbittenn. / Wirt von den ⌊unnßern⌋ in Euer Furstlichen Durchlaucht ⌊fursthum⌋ imant hie inne begryffen, / ehr werde gestrafft noch saczunge unnd alter gewonheyt, / domit es der gestalt bey uns auch muge gehaltenn werdenn, / dann Euer Furstlichen Durchlaucht vil wyllens unnd wolgefalner dienst zu thun sein wir gatz geneigt unnd geflyssenn. /