Dem durchlauchten, hochgebornen fursten und herren, hern ⌊Albrechten⌋, von Gottes gnaden marggraffen zu ⌊Brandenburg⌋, / in ⌊Preussen⌋, / zu ⌊Stetin⌋, / ⌊Pomern⌋, der ⌊Cassuben⌋ und ⌊Wenden⌋ hertzogen, / burggraffen zu ⌊Normberg⌋ und furst zu ⌊Rugen⌋, / unserm hochgunstigen, lieben herren und freunde /
Durchlauchtiger, hochgeborner furst, / hochgunstiger, lieber her und freundt. / Unsere freuntliche und vleis willige dienste zuvoran. /
Das wir ein zeit lang Ewer Furstlichen Durchlaucht nicht geschrieben, / hat geursacht, / das uns nichts bisher zugekommen, / domit nottig were Ewer Furstliche Durchlaucht zuersuchen. / Wie aber dismall der achtbar wirdige her ⌊Achatius von der Trenck⌋, unser kirchen thumher und landtprobst zum ⌊Allenstein⌋, / an uns gelanget, / hat er uns mit beschwertem gemuet und kleglich vorbracht, / wie in ein etlicher ⌊Fridrich Treger⌋, / des vater under unserm ⌊wirdigen capittel⌋ gesessen, / mit lesterlichem und absagendem schreiben, / das gemelter Fridrich an seinen bruder ⌊Seuerin⌋ gethan, / welchs wir auch uberlesen, / ubel, / schmelich / und schandtlicher weiss hab ausgericht und im domit feintlich nachzusetzen vorgenommen, / wie dan solchs weiter gedachter her landtprobst mit zuschickung desselbtigen brieffs / wirt lassen anzeigen. /
Dieweil wir dan wissen, / das im Euer Furstliche Durchlaucht nicht so fast, / das er mit seiner freundtschaft des adels under Ewer Furstlichen Durchlaucht gesessen, / also von wegen seiner tugenden und gevlissenen dienste, / mit den er sich Ewer Furstlichen Durchlaucht undertheniglich gerne thut vorhaltenn, / mit sondern gnaden ist gewogen, / und wir im auch, / wie unser kirchen mitbruder mit pflichtiger schuldt / in allem, das im zu ehren und gut gereichen muge, / vorwant sein, / hab wir in mit diesem unsern vleissigen vorschreiben an Ewer Furstliche Durchlaucht in solchem seinem anliegen nicht konnen vorlassen / freuntlich und mit hochem vleis von Ewer Furstlichen Durchlaucht bittend, / zuvorschaffen, / das solcher ⌊lesterer⌋ und absager, / der sich bei etlichen Ewer Furstlichen Durchlaucht underthan thut enthalten, / mocht uberkommen / und in kegenwertigkeit des hern ⌊landtprobsts⌋, / der sich auch under Ewer Furstlichen Durchlaucht zu rechte erbeut, / vorhort und gestraft werdenn, / welchs wir / mit gemeltem unser kirchen mitbruder / umb Ewer Furstliche Durchlaucht freuntlich und undertheniglich zubeschulden und vordienen zu allen zeitten willig, / gevlissen / und nach vormogen bereitt wollen werden gefundenn. /
Datum ⌊Heylsberg⌋, den XXII Augusti M D XLII.
⌊Ioannes⌋, von Gottes gnadenn bischoff zu ⌊Ermelandt⌋ /
Ioannes / episcopus Varmiensis etc. manu propria subscripsit
Postscript:
Von newen zeittungen ist uns gestrigs tags zukommen, / das der ⌊Turcke⌋ mit aller seiner gewalt uff einer / und die zwene walachschen woywoden mit den ⌊Tattern⌋ auff der andern seitten in ⌊Hungern⌋ ziehen, / dohin sich auch mit all seinem vormugen ⌊romische konigliche maiestet⌋ thut begeben. /
Das auch ⌊churfurstliche Durchlaucht von Brandenburg⌋ vor ⌊Offen⌋ in der belegerung mit allen ⌊Hungern⌋ liege, / die ir Durchlaucht fast holt unnd willig sein, / derhalben, das die hungarisch gebluts ire ⌊churfurstin⌋ zum gemalh habe etc. Es wirt auch vor gewis geschrieben, / das von ⌊babstlicher heyligkeit⌋ zwuschen ⌊keyserlicher maiestet⌋ / und dem ⌊konige von Franckreich⌋ uff zwei jar ein starcker anstandt sei gemacht etc. Hat Ewer Furstliche Durchlaucht dergleichen was, / wolde uns solchs mitteylenn etc.