Letter #5335
Ioannes DANTISCUS to Albrecht I von Hohenzollern-AnsbachHeilsberg (Lidzbark Warmiński), 1546-02-26
received 1546-02-28 Manuscript sources:
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Dem Durchlauchtigen Hochgebornen Fursten und Herren, hern Albrechten, von Gottes gnaden marggraffen zu Brandenburg, / in Preussen, zu Stettin, / Pommern, / der Cassuben und Wenden hertzogen, / burggraffen zu Normberg und fursten zu Rugen, / unserm hochgunstigen lieben herrenn unnd freunde /
Durchlauchtiger hochgeborner furst hochgunstiger lieber her und freundt. /
Unsere freuntliche und vleiswillige dienste zuvoran. /
Wir haben auff unsere negste grundtliche entschuldigung abermals Euer Furstlichen Durchlaucht schreiben entpfangen, / dorin wir vormerckt / das derselben Euer Furstlichen Durchlaucht underthan / sich furder schwermutig thun beclagen / sain inen die vorstopffung des Sehes Zain / vil scheden zufuegen solte, / des in die fische aus mangel des wassers ersteckt / und die mulhen an nutz stille liegen musten / etc. Fuegen Euer Furstlichen Durchlaucht nachbarlicher wolmeynung zu wissen / das der Sehe Zain im schlechten felde gelegen, / itzt fast abgelauffen, / das er in der teuffe nicht elen tieff wasser einhelt / und an vielen ortern zu grunde gefroren, / das die fische dorinne ersteckt, / die man todt mit den garnen auszeucht, / haben wir unserm amptman bevolhen das wasser aufzuhalten / bis das im geholffen, / das ubrige laufft dennoch hinweg. / So hat er mit wenigem strauche und holtze das flis vorworffen, / aber keinen tham geschutt / der das flis vorschlemmen mochte / zu schadenn; / kan auch in einer vierteill stunden auffgereumet werden, / welchs wir unserm amptman bevelhenn wollen, / so bald sich so vil wasser gesamlet / das der fisch nicht gar umbkomme. / Was das naturlich beschrieben recht angehet, / dasselbte bringt auch mit das niemant trefflichen schaden / einem andern zu gutt und nutz zu leiden schuldig ist, / wie solchs die junckfern im heiligen evangelio bewisen / die ir oel den andern nicht wolten mitteilen, / domit ire lampen unvorloschen blieben etc. /
Das aber etliche Euer Furstlichen Durchlaucht underthan mulhen stille liegen / geben wir kein ursach, / dan es gebricht den unnsern auch das wasser, / die im Resselischen Camerampt stille gelegen sein. / Und nehmen zu grossenn danck an /das sie in Euer Furstlichen Durchlaucht neven mulhen im rastenburgishen gemalhen kriegen, / da sie dan hinfaren, / welchs alles der liebe Gott alleine wandeln kann, / das wir auch bitten / das er seine winde blasen lasse / und gebe uns allen wosserung mit gnaden. / Es lest sich die vorstopffung des sehes vor ein neuerung ansehen, / so forderts itzt die nott, und ist bei menschen gedencken die trockenheit und hartickeit des winthers nicht gewesen / das dem sehe das wasser so seher entgangen were. /
Bitten derwegen Euer Furstliche Durchlaucht woldte diese unsere entschuldigung / wie vormals gescheenn / freuntlich annehmen / und geburliche stelle habenn lassen, / der wir sonst in aller wilferigkeit freuntliche dienste zu thun zu jeder zeit willig wollen befunden werden und geflissen. /
Datum Heilsperg, XXVI Februarii MDXLVI.
Ioannes von Gottes gnaden bischoff zu Ermlanndt / qui supra manu propria subscripsit