E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t cf. Albrecht I von Hohenzollern-Ansbach to Ioannes DANTISCUS Königsberg, 1543-08-29, CIDTC IDL 5446⌊schreibencf. Albrecht I von Hohenzollern-Ansbach to Ioannes DANTISCUS Königsberg, 1543-08-29, CIDTC IDL 5446⌋, / neben den zeitung(en) und zuegeschickten abconterfeytung, / hab wir heutigs tags bey diesem boten erhaltenn, / derwegen wir vor solche gunnstige freuntlikeyt, / unns damit bewisen, / E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t mit hochem vleis thun danckenn, / dieselbte auch mit aller freuntlicher wilferung umb E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t zuvordienen, / wo wir das ummer werden vormugen, / nicht wollen underlassenn. / Und dieweil wir diese zeit unsernn moler nicht bey unns habenn, / schicke wir die conterfeytungen, / wie sie zuvor eingemacht, / E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t mit hocher dannks written over w⌈wss written over w⌉agung wiederumb. / Die von Wolfsbütten⌊WolffsbüttenWolfsbütten⌋ hab wir zuvor abgemalet. / Umb die ander, des schlos vor Ghent (Gent, Gand, Gandavum), city in the Low Countries, the County of Flanders, today in Belgium⌊GentGhent (Gent, Gand, Gandavum), city in the Low Countries, the County of Flanders, today in Belgium⌋, / do wir nicht unbekannt, wie in einem festen ort das gelegert, / wolle wir zu seiner zeit unns widerumb zuvorleyen E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t bittenn, / der wir auch fast danncken, / das der unlust durch Hans Nimptsch (Hans Nymecz, Hans Nimbsch) (*ca. 1476 – †1556) (EHRENBERG, p. 123, footnote 129; NOSTITZ, p. 141, footnote 1)⌊Hans NimbschenHans Nimptsch (Hans Nymecz, Hans Nimbsch) (*ca. 1476 – †1556) (EHRENBERG, p. 123, footnote 129; NOSTITZ, p. 141, footnote 1)⌋ zuegericht, / des olkaufs halbenn, ist hingelegt. / Von dem zuekunnfftigen Diet of Poland ⌊reichstage der CronDiet of Poland ⌋ / hab wir bissher keine gewisse wissenschafft. / Wir vorsehen unns aber teglich der widerkunnft unsers botens von ko(nigliche)m hove, / mit dem wir auch den Diet of Poland ⌊reichstagDiet of Poland ⌋ betreffend geschriebenn. / Was unns der wiederumb wirt einbrengen / und bey im vorczeitungen, / der wir dissmhal, / die E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t nicht zuvor wuste, / keine habenn, / allennthalbenn wordenn uberkomen, / wolle wir durch eigenen boten E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t mit den erst(en) nicht vorhalten etc. GStA PK, HBA, C1 No. 929, 2 unnumbered Das sich aber so genntzlich geneigt unnd gunstig im einganng E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t irs schreibenn / vonn wegenn unnser erlanngten(n) von Gote dem almechtigen gesuntheit (dem wir lob ehre unnd dannck sagenn) erczeigenn, / thue wir derselbten aber und abermals uf das aller vleisigste danncken, / wiederumb E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t von dem hochsten aller ding schepper / in langwiriger frischer gesuntheit / alle wolfart, / gluckselig wolghen / unnd zunemen / mit grundtlicher innigheit wunschen und bitt(en), / uns auch hiemit in der selbten E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t angefangne lieb unnd gunst vortraulich / befhelenn. /