Letter #5294
Ioannes DANTISCUS to Albrecht I von Hohenzollern-AnsbachHeilsberg (Lidzbark Warmiński), 1543-01-13
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Dem durchlauchten, hochgebornen fursten und herren, hern
zu s(einer) f(urstlichen) d(urchlauch)t eigenhand(en)
Durchlauchter, hochgeborner furst, hochgunstiger, lieber her und freundt. / Unsere freuntliche und vleiswillige dinste zuvoran. /
Wie wir negst E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t cf.
Wir haben dieselb instruction, / mit dem memorial dobei gelassenn, / nicht an sondern vleis uberlesen / und vil, das nottig und zu kunftigen zeitten dinstlich, dorin befunden, / das nicht an reiffen rath und weit sehenden vorstandt / durch ein erbar landschaft bedacht ist worden, / welchem allen, / so solchs bei GStA PK, HBA, C1 No 878, 1vgenten gestelt, / die aller hendell der obirkeit und der gerichte, / auch die kuhr und welhung der ampter vorweser, / nemlich so jemants von inn vorstorbe, ein andern einzusetzen volkomnen gewalt solten haben, / auch die ampter von ein zoglingen des landes gehalten, / und alle einkommen nach jeriger gethanen rechenschafft koniglicher m(aieste)t / ufm heuptschlos dem lande zu schutz und nutz solten niddergelegt werden / und bleiben, / wie solchs die instruction weiter mitbrengt, / woruff ein erbare landschafft unsern rath, / wie solches bedencken fueglich vorzunehmen / und ko(niglich)e m(aieste)t dorein zubewegen, / auch wer dorzu in der
GStA PK, HBA, C1 No 878, 2rnung nach abgang E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t ins werck mocht kommen / und bei
Was aber das memoriall, GStA PK, HBA, C1 No 878, 2v so diese gemelte vorschlege nicht wolten haften, / weiter inhelt, / ist uns nicht ubell gefallen, / also das E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t landschafft / mit diesem koniglichen ort landes in ein privilegium / und gemeine freiheiten nach E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t abscheidt / wurd angenommen, / welchs billicher weis, / wie wirs dovor halten, / der erbarn landtschafft von
Was dieser ort doran mangel hat, / wil sich auch nicht alles lassen schreiben. / Wir mugen dennoch E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t vortrauter weise nicht bergen, / was derhalben vor kortzen jarenn, / do wir mit andern hern in die GStA PK, HBA, C1 No 878, 3r und der erbarn landtschafft zu nutz und gefallen / werden wissen zuthun, / wollen wir uns alwegen wirglich willig und gneigt erzeigen, / welchs alles wir E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t und derselbten landtschafft / uf ir anbringen an uns gelangt / freuntlicher, wolgemeinter und zugethaner weis / vortraulich nicht haben wollen vorhalten / bittend, E(wer) F(urstliche) D(urchlauch)t unsern schlechten vorstand hierinne in gunsten wolde aufnehmen / und uns in denselbten bevolhen haben. /
Dat(um)
Ioannes, von Gottes gnaden bischoff zu Ermlandt /
Io(an)nes q(ui) sup(ra) ma(n)u p(ro)pria s(ub)s(cripsi)t adscribed, in the hand of Dantiscus⌈
Postscript:
Es ist uns unlangst E(wer) F(urstlichen) D(urchlauch)t schreiben, / an unsern