Wir zweiffeln nicht, E(uer) L(ieb) werdenn nu mher aus der supplication unnsers herpeuckers ⌊Caspar⌋, so unns derselbe vonn wegen seines itzigenn weibs ⌊Cristina⌋ zugestelt, / und wir E(uer) L(ieb) durch den erbornn achtbornn unnd hochgelertenn, / unsernn rat unnd liebenn getreuen Johann Feinicken / der rechte doctor etc. neben anngehenngkter / unnser freuntlichenn bite / kurcz vor schienen tagen / ubereichen lassenn, / gnugsam verstanndenn unnd eingenomen habenn, / welcher gestalt / obgedachts Caspars weibs vatter / ⌊Bartholmeus Gertner⌋, / sassafftig zu ⌊Torun⌋, / berurter seiner tochter ⌊Cristina⌋ / jerlich ir leb(en) lanngk zuu irem veterlichenn unnd mutterlichen annteil / unnd gerechtigkeit zehen margk vorheischen / unnd vorschriebenn, / wie dann solche seine supplication vernners berichts mitprenngt etc. Als sie sich aber etlich jar inn geistlichem leben im ⌊iunckfrauenn closter zum Colmenn⌋ / erhaltenn unnd nu aus eÿner Cristlich(en) gutenn meynung / daraus / unnd inn ehlichenn stanndt begebenn, / habe ir solch ir vaterlich verschreibung unnd gerechtigkeit / bissher inns funffte jar / nie mogenn gehaltenn noch gevolgt werden. / Unns darauff unndterthenigs demutigs vleis gebeten, / wir wolten ⌊inenn⌋ unnser furschrifft ann E(uer) L(ieb) / vonn seinet wegen zuthunn, domit er vonn wegenn genanter ⌊Cristina⌋, / seines weibs / ir gepurennde gerechtigkeit vormittelst unnser furbit desteehr erlanngen mochte, / gnediglichenn mitteillenn, / welchs wir ime als unnserm diener unnd seiner / zcimblichenn bethe nach nicht habenn wollen abslagen.
Ist darauff ann E(uer) L(ieb) unnser freuntliche bit, / dieselb wollenn berurtem unserm ⌊herpaucker⌋ zuerlangung seines ⌊weibs⌋ vaterlichem vorschriebenem anntheil / unnd gerechtigkeit, / wes sie inn funff jarenn / nicht / hat erlanngen mogen, / sampt kunfftiger jerlicher anwartung gnediglich unnd furderlich vorhelffenn / unnd diser unser furschrifft genossen empfinden lassen. / Das wollenn wir umb E(uer) L(ieb) hinwider freuntlich vordienen. /
Vonn Gots gnadenn ⌊Albrecht marggraf zu ⌊Branndenburg⌋, in ⌊Preussen⌋, zu ⌊Stettin⌋, ⌊Pomernn⌋, der ⌊Cassubenn⌋ und ⌊Wenden⌋ herczog⌋, burggraff zu ⌊Nurmberg⌋ und furst zu ⌊Rugen⌋