» CORPUS of Ioannes Dantiscus' Texts & Correspondence
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Letter #4993

Albrecht I von Hohenzollern-Ansbach to Ioannes DANTISCUS
Königsberg (Królewiec), 1540-04-20
            received Heilsberg (Lidzbark Warmiński), 1540-04-22

Manuscript sources:
1fair copy in German, in secretary's hand, countersignature, BCz, 1606, p. 413-422
2office copy in German, GStA PK, XX. HA Hist. StA Königsberg, Ostpr. Fol., 67, p. 225-228

Auxiliary sources:
1register in Polish, 20th-century, B. PAU-PAN, 8249 (TK 11), f. 216

Prints:
1HARTMANN 1525-1550 No. 660, p. 358 (German register)

 

Text & apparatus & commentaryPlain textText & commentaryText & apparatus

 

Dem Erwirdigenn in Goth, unnserm besonndernn liebenn freundt unnd nachparnn, herrenn Johansenn bischoffen zu Ermelanndt

Unnser freuntlich dinst zuvor. /

Erwirdiger inn Got besonnder lieber freundt unnd nachpar. /

Wir habenn Euer Lieb widerschreibenn entpfanngenn unnd desselbenn inhalts, / wes Euer Lieb der falschenn muncz halbenn bei iren unnderthanenn verwarnungenn thun habenn lassenn, / unnd derselbenn amptleuthenn auff die ihenigenn, so solche muncz ausgeben, guth acht zulegenn, / bevelch aufferlegt. / Nichtsminnder auch, / wenn vonn solchenn ausgebern der falschenn muncz imants begriffenn oder betretenn, / denn oder dieselbenn gefenglich annemen zulassenn, / unnd unns dasselbig auch zutzuschreibenn willenns, / damit einmals der falsch / betrug der muntz erfarenn, / unnd man sich gegenn den verbrechernn des geburlichenn rechtens zuhaltenn. /

Danebenn wes dieselb ann koniglichen hoff vonn wegenn der beschwerlichenn zeittungenn, / des Schweden unnd Eifflendersch, / domit denselbenn mit zutat gotlicher hulff sovil moglich vorkommung geschehenn mocht, / gelanngen und schreibenn zulassenn bedacht, / verner eingenomenn unnd verstanndenn. / Thun unns solches alles gegenn Euer Lieb gantz freuntlichenn unnd nachparlichenn bedanckenn, / der hoffnung unnd zuvorsicht, / dieweil ihe ann koniglichem hoff zu Polenn / die ausgeber der falschenn muncz nicht gestrafft word[en] (des wir achtenn nicht an ursach geschehenn sein werde), es werde durch solch Euer Lieb schreibenn, wo nicht enderung geschehen, dach zum wenigsten die ursachenn, wardur[ch] solche erlassenn, / erkundigt werdenn, / die wir bittenn, / Euer Lieb, sovil derselbenn furfielenn, / unns mitteilung thun lassenn. /

Vonn derenn zeittungenn unnd warnung[en], die wir Euer Lieb mit uberschriebenn, / haben wir nichts weiters davonn erfarenn ader vernomenn. Woe aber wes weiters ann unns gelangt, sol dasselbig Euer Lieb von [unns] unvorhaltenn bleibenn. / Unnd nachdem sichs also vonn allenn ortenn angeschifftet, / wollenn wir unns versehenn, / Euer Lieb werdenn auff nechster zusamennkunfft unnd tagfart zu Marienburg, welche nechstkunfftig Stanislai gehalten werdenn soll, / beÿ denn hernn stenndenn und sonst irem erbietenn nach, / darfur wir dann auch gantz danckbar, / alle sachenn unnd anliegenn also underbauenn, underseczenn / und verkommenn helffenn, / domit aller nachteil zerruttung unnd einfel verhut die heuser unnd vestungenn vorigem vielfeltigem unserem schreibenn nach beseczt bespeiset. Auch die zusamennseczung treulichenn beschlossen werdenn. / Auff das mann allem vorstossen, / dem ubel unnd nachteil umb so vil mer mit gemeiner hulff unnd zusamenn seczung widerstanndt unnd abwenndung thun mocht. /

Nachdem Euer Lieb bittenn berichtet zuwerdenn, / wes wir in unnsernn stetenn zuvorkomung derstossennder wurung mit ausschiffenn zu gestatenn bedacht, / wollenn wir derselbenn freuntlich unnd nachparlich nicht bergenn, / das wir zuvorhutung obenberurter {teu} teurung auch inn anmerckung der geschwi[nden] leufft, / die ausschiffung ein zeitlang nit zugestatenn bei unns entschlossennn, / gar nit zweifflennde, / darumb wir auch gemeiner wolfart zu guth pittenn, Euer Lieb werdenn hierin mit denn irigenn auch geburende mas zuhaltenn wissenn. /

Dann wo Goth der almechtige friede gibt, / unnd sich die geschwindigkeit etwas legen unnd die segellationn gestatet werden solt..., wollenn wir alsdann die ausschiffung unnd offenung des tieffs one Euer Liebe vorwissenn nit frey gebenn. / Des wir also Euer Lieb auff derselbenn schreibenn mit mitteilun[g] etzlicher gemeiner / kauffmans zeittungen freuntlicher unnd nachbarlicher meinung im bestenn nicht habenn verhalten wollenn.

Datum Konigspergk, den 20 Aprilis anno 1540.

Von Gots genaden Albrecht marggraff zu Brandenburgk, in Preussen, zu Stettin, Pomern, der Casschubenn und Wennden herczog, burggraff zu Nurnberg unnd furst zu Rugenn

cancellarius subscripsit

Enclosure:

Vonn neuer zeittung gonstiger herr schwager ist hie nichts besonders, / sonnder des konigs von Dennemarckenn seyne geschickten / sindt wÿder bey kayserlicher maiestett gekhomenn unnd verhofft sich eÿgentlich, das es mit Dennemarckenn zu guthen vortregen oder bestanndt wol khomenn wird. / Auch ist man sonnst vonn idermann guthem fryd zuvormuthen der ruff was eynn zeittlanng gras auf Engelanth ist aber wider gestillet, / auch so vorhafft mann sich das der zwist zwuschen kayserlicher maiestett unnd hertzogenn vonn Cleve umb das landt zu Gellernn, / wol sol in freuntschafft vortragenn werdenn das sagen ist der hertzog vonn Cleve sol selber beÿ kayserlicher maiestett khomenn, / auch wil mann sagenn ehr sol dÿ hertzogenn vonn Meylandt haben, damit ehr das landt zu Gellernn behalten werdt. /

Der marggraff vonn Brandenburgk ist auch vonn wegenn der Teutzschenn fursten bey kayserlicher maiestet mann vormut sich in kurtz eynn contzilium sol beruffenn werdenn, / auch ist mann des konigs vonn Franckreichen mit sampt seynem soenn off maÿ inn Flandernn beÿ kayserlicher maiestett zu khomen vorwagendt das wyl mann vor aigentlich whar sagenn, / was vonn allem dÿsemm vorgeschriebenn dingenn gescheen wirt gibt zeit zuerkennen. / Weÿther gunstiger her schwager auch wisset, das kayserliche maiestett nach zu Gendt ist / hat am mitwochen vergangenn 9 burger binnenn Genndt richtenn lassenn, / unnd ist zubesorgenn, es werde nicht dabeÿ pleybenn, / denn knechten, die kayserlicher maiestett hatt lassenn annhemenn wirdt wider urlob gegebenn, / das ist eÿnn zeichen zu eÿm fridt.

Es ist die sag auch, wÿ mhir geschriebenn wirdt der konig zu Schwedenn sol wider zuruck zihenn etc.