Esz kompt czunn euch der erhaftige Lukas Helm ⌊Lucas HelmLukas Helm ⌋, gegenwertiger czeiger, mit seinem swoger Sebald Wartenberg ⌊Sebald WartenbergSebald Wartenberg ⌋ / als anwalde der thugentsamenn frawenn Barbara Wartenbergsche ⌊Barbaren WartenbergschennBarbara Wartenbergsche ⌋, / denen wir schriftlich bosiegelt unseren ofentlichen bovel an euch von wegen Georg Langerbein ⌊Georg LangerbeinsGeorg Langerbein ⌋ nachgelassenen guttern, / die ihnen volgenn czulassenn mitgegebenn, also das diesulbenn gutter, / noch laut unsers bovelichs, bisz auf den vierdten pfenning, / ader den vierdten teil derselbtenn von euch thuen gevolget werdenn. / Welchs vierdte teil, wen esz von euch aufs fleisigste volkomlichenn eingenomen wirdt, / wollenn wir und thun das hiemit euch bevelenn, / das esz in gutte vorwarung, / damit das nicht vorrucket, / hingelegt, / basz auf weiteren, wo dasselbte den armen hingegebenn und vorordnet sol werdenn, unsere anczeigung. / Auch wollenn wir, das kegenwertige hirin vorwarte schrifte / noch mundtlichem geschenem von obgenanten Lukas Helm
Sebald Wartenberg ⌊anwaldennLukas Helm
Sebald Wartenberg ⌋ vor euch bokentnus / und ihres machts brives uberwichung, / das ihr also von ihnen annemen werdet, / und des laut written over s⌈stt written over s⌉s und inhalts in ewer gerichts ader stadt buch vorczeichenn und einschreibenn lassenn. / Daran geschicht von euch unsern ernstlichenn[1] bovelh und willen ein genugenn.
Enclosure:
Vor uns hie vor gerichte seindt gestandenn / die vorsichtigenn Lukas Helm ⌊Lucas HelmLukas Helm ⌋ und Sebald Wartenberg ⌊Sebald VartenbergSebald Wartenberg ⌋, / und haben in anwaldtsch[...] hidden by binding⌈[...][...] hidden by binding⌉ frauen Barbara Wartenbergsche ⌊Barbarae VartenbergischennBarbara Wartenbergsche ⌋ gelobet und czugesagt / [...] hidden by binding⌈[...][...] hidden by binding⌉ AAWO, AB, A 2, f. 54r imands czu rechter czeit fuerkeme, der sich neher den sie czu den gelassenen gutteren Georg Langerbein ⌊Georg LangerbeinsGeorg Langerbein ⌋, / die an unsern g(nedigen) h(errn) rechtlich gefallenn, / und ihn aus genadenn czugeeignet, mit rechte, wie sich das eigent und geburet, einsibben wurde, / welches gedachte anwalde im namen genanter frawen gethan. / Dem wollenn sie in dissen gerichtenn rechtlich antwurtenn, / bei einsetzung und vorpfendung ihrer gutter, / und weil dan die rechte czeit obgenant vorschinenn, / und ihn aus genadenn solche gutter czugeeigent, / wollen sie dennoch Lukas Helm ⌊Lucas HolmLukas Helm ⌋ und seinn Sebald Wartenberg ⌊swogerSebald Wartenberg ⌋ wie oben gemelt einem ideren vor unserm berichte czu antwurthenn schuldig sein, / das sie samptlich bei obengedachter ihrer gutter vorpfendung mit hantstreckung czugesagt und gelobet habenn.