Bey unnserm schwager ⌊Joachim Kurtz⌋ / hab wir eim ⌊ersamen rathe⌋, / wie in unserm negstenn schreibenn gemeldet, / der schipper sache halbenn / mit unnserm gutt dunckenn geantwurt, / darauff wir uns referirenn. / Befinden bey uns, das solch vornhemenn / bis auff negst kunfftige ⌊thagfart⌋ zu ⌊Mariennburg⌋ / mus vorzogenn werdenn, / da wir dann / mit hulfe gottlicher barmhertzigheit / neben anndrenn herrenn rethenn / gerne das beste wollenn helfenn und rathenn. / Wirt dis wesenn mit den frembdenn zu ⌊Danntzigk⌋ der gestalt einreissenn / unnd aus der gewonheit inn einn recht gebracht, / ist zubesorgenn, ( wie wirs achtenn, ) das auch mit der zeitt / dem gaste mitt dem frembdenn / zu kouffschlagen frey wirt mussenn werdenn zukouffenn und vorkouffenn. / Wo das hinn wil, / ist leichtlich abzunhemen. / Derwegenn were hier inne nicht schleferlich vort zugehen. / An uns soll nichts gebrechenn, / das inn diesem unnd dergleichen fellenn, / daran der stadt gedeye und wolfart stehet, / durch uns dem gemeinen nutze unsers vaterlands zu bestenn ( unangesehenn, was leute von unns haltenn ) mag ausgerichtet werdenn, / welchs wir E(wer) E(erbarkei)t, die wir gottlichenn gnadenn befelhenn, / auf derselbtenn vleissig schreibenn freuntlicher weis nicht haben mugen unangezeigt lassenn.