Wir haben aus E(uer) L(ieb) ⌊⌋ bedatumbt ⌊Heÿlspergk⌋ denn 18-ten dises lauffendenn monats / derselbenn freuntlichenn nachbarlichenn erbitlichenn willenn, / do wir E(uer) L(ieb) neben auch dem erwirdigenn inn Got / unnserm liebenn freundt unnd nachbarnn / hernn ⌊Tidemanno bischoffenn zw Colmensehe⌋ / nites(?) woldenn aufflegenn, / durch beede E(uer) L(ieb) vor irem zusamenn khomenn / genn ⌊Graudenz⌋ / under sich / unns zuwillenn / zuhandlenn oder zuberedenn, / in gemeÿner tagfart vortzuneme{me}n, / das unns E(uer) L(ieb) wie sÿ gewonet unnd gernn thun, / unbeschwert furderlich freuntlich zudinen geneigt vermergkt. / Nun thun wir unns gegenn E(uer) L(ieb) solchs wolmeynendenn erpittens halbenn hochlichenn bedanckenn, / inn sonderer freuntlichenn nachbarschaft / widerumb zuvordinen. /
Unnd wissenn auf dissmahl / uber des, / wes vormals durch unnsere gesandte / beÿ E(uer) L(ieb) unnd den andern ⌊konig(liche)n rethenn⌋ / auf der ⌊tagfart⌋ Stanislai zw ⌊Marienburgk⌋ dÿ gemeynen gebrechenn, / als mautz zölle, / vorbot / und andere beschwerunge betreffende, / wie dan des beede E(uer) L(ieb) zuvornn gnugsam verstendig / E(uer) L(ieb) nichts auftzulegen. Alle mit unnser freuntlich bith ist, / E(uer) L(ieb) wollenn sich unser unnd der unsernn / auch alle varhin gebethene sachenn, damit solche wirglichenn vortgesetzt, / unserm hohem nachbarlichem vertrauen und irem erbithenn nach freuntlichenn bevelhenn sein lassenn. /
Unnd ist inn warheit erschröglichenn zuhoren, / das dem boesenn veinde also vil raum gegebenn, / das durch BCz, 1606, p. 760 seine anstiftunge, / umb des zeitlichenn willenn, / das ewige unnd was der seelenn seligkeit belangt, / zurucke geseczt solch grausam mordenn und plutvorgissenn inn der cristenheit ane ursach erreget, / dem Turckenn aber als dem verfolger gotlichs namens / keynn widerstandt gescheen, / ja ime nach gutte bequemigkeit hidden by binding⌈[keit]keit hidden by binding⌉ zum uberfahl der Christen eingereumet und gegeben werdenn solle, / sonder zweiffel Got der allemechtige, wann man inen nur vleissig, / aus rechtem hertzenn unnd worhaftigem glaubenn, / anruffenn unnd bithenn thet, / er wurde dÿ seinen wol erhald(en) und alles zum bestenn vorfugenn. / Weren auch E(uer) L(ieb) derselbenn bithenn nach, / wes sÿ sich zw gemeinem frids erhaldunge / in disen geferlich(en) zeitten zutrösten / unnd wie sonstenn dÿ leufft itziger zeit gelegenn, / zutzeschreybenn wol geneigt. / Dÿweil wir aber nichts / dan das, / wie obengemeldet, / sich in der Christenheit grosse uneÿnigkeit zwuschen denn hohenn heupternn / erhobenn, / des wie gedacht erschraglich genung / und wes von gemeinenn kauffmans zeittungenn / ann uns gelanget / gewisses, / des E(uer) L(ieb) unntzweÿfflich ebenn so wal als unns zukhomenn, / habenn wir doch gleichwol solchs so gut unnd wie es an uns gelangt, / E(uer) L(ieb) mitzuteylen nicht underlassenn mögenn, / der allerhachste schike alle ding zum fridlichenn ende / und verleÿhe, das solche plutvergissung / zwuschenn denn Christenn BCz, 1606, p. 767 aufgehe[...] paper damaged⌈[...][...] paper damaged⌉ werde / freuntlichenn bittende. / So ann E(uer) L(ieb) ettwann gewissers bessers daraus und mehr verhoffen on the margin⌈bessers daraus und mehr verhoffenbessers daraus und mehr verhoffen on the margin⌉ gelangt, / uns auch dasselbe freuntlichenn mittzuleÿlenn. / Mit angeheftem erpith(en), wann (wie wir teglichenn hoffen) / uns hinwider von den unsern ettwas zukumbt, / E(uer) L(ieb) solches gutwillig wisshaft zumachenn. /
Das dÿ ⌊alde konig(lich)e m(aieste)t⌋ zw ⌊Polann⌋, / unnser gnediger herre unnd freuntlicher gelibter ohaim, / abermals mit solcher schwacheit behaft, / habenn wir mit bekhomerth(en) hertzenn angehordt, / denn lieben Got bithende er wolle, / wie ers dan inn seiner macht und handt hadt, / denn loblichenn aldenn fromenn konig, / der Cron Polann etc. unnd aller derselbenn eingeleipten landenn und leuthenn, / zutrost und bestem, / gesundt machenn, / unnd in langwiriger wolmögenhen nach seinem gotlichenn willen erhalden. / Welchs wir E(uer) L(ieb), dero wir freuntlichenn zudinenn gewogenn, / uff ir gethanes schreÿbenn antwurtlich / hinwider in ganczer eyl nicht woldenn pergenn. /
BCz, 1606, p. 763
Danebenn wissen E(uer) L(ieb) mit wass mutwÿllenn etzliche einwhoner von ⌊Danzigk⌋ nemlich die erben ⌊Lucas Kettings⌋, / sampt irem anhangk unns und etzlich(en) armen konig(liche)n und unsernn undersass(en) vielfeltigk nhun etzliche jhar her mit irer vermeint(en) nichtig(en) appellation bekommert und molestiret, / auch noch vonn solchem / unangeseh(en) unnsere habende privilegien, / freÿheit(en) unnd regalien nit abgestandenn. / Sond(er) beÿ hochgedachter konig(liche)n ma(ieste)t auff ihr ungestumes anhalten, / soviel erworbenn, / dass seÿn ko(niglich)e m(aieste)t ungezweifelt auff vorgehenden nicht / gnugsamenn bericht / unserer habendenn regalienn und freyheit(en) ahnn unnss begereth. /
Wir solten diese vermeinte nichtige appellationes auff itzig kommend landtgesprech khommen / unnd der orth erkennenn lassen, / welchs wir s(eine)r ko(nigliche)n ma(ieste)t inn erwegung unserer itzgemelten privilegien, / regalien / unnd freÿheit(en), / so wir mit unnss ahn die ⌊Chron⌋ loblich gebracht, / auch new aufgerichtet(en) vertrag(en) billich abgeschlag(en) / unnd nach der orth ader andersswo daruber / zw eimbruch unserer freyheit, / vertrege / unnd privilegien / handlung zugewartenn nit bedacht seÿnn. / Sonder werden verursacht der und mehr anderer BCz, 1606, p. 764 ursachen halbenn ko(niglich)e m(aieste)t anzulang(en) / und die mit zusuch(en), / die unvorweislich, / damit wir beÿ allen hidden by binding⌈[n]n hidden by binding⌉ obenernenth(en) und anderem wie unns dann vielfeltigk schrieftlich und muntlich zugesagt geschutzet, / gehandthabet und verteydinget. /
Ho[...] hidden by binding⌈[...][...] hidden by binding⌉ ⌊s(eine) m(aieste)t⌋ werd sich alssdann aller dinge erin[...] hidden by binding⌈[...][...] hidden by binding⌉ und alss der friedliebende konigk uns dabeÿ bleÿbenn lassenn. / ⌊Dy dann vermutlich ermelte von Danzigk⌋ / auff ire erhaltene [...] hidden by binding⌈[...][...] hidden by binding⌉ mandata villeicht auff dem gesprech erscheÿnen hidden by binding⌈[nen]nen hidden by binding⌉ unnd beÿ E(uer) L(ieb) unnd andernn hernn ⌊koniglichen hidden by binding⌈[lichen]lichen hidden by binding⌉ reth(en)⌋ umb weÿsung anhalt(en) werdenn, / seint wir der hofnung zu E(uer) L(ieb) und allen hern koniglichen hidden by binding⌈[niglichen]niglichen hidden by binding⌉ rethenn, / darumb wir auch freuntlich bitten. Sie werdenn unser, / unserer regalien, / freÿheiten hidden by binding⌈[iten]iten hidden by binding⌉, gerechtigkeit(en) und vertrege indechtigk seÿn. Denn mutwÿllig(en) appellant(en) / seiner ⌊stadt⌋ nit hidden by binding⌈[nit]nit hidden by binding⌉ gebenn / noch zulassenn, / dass sie sich der ges[...] hidden by binding⌈[...][...] hidden by binding⌉ geg(en) unnss unnd unsere freÿheit auflegenn und gedenck(en), / wie beschwerlich ess E(uer) L(ieb) sein wurde hidden by binding⌈[de]de hidden by binding⌉, so geg(en) dieselbe ein solches ader dergleich(en) beschwer hidden by binding⌈[wer]wer hidden by binding⌉liche eingriff vorgenhomen werdenn solth(en), [...] hidden by binding⌈[...][...] hidden by binding⌉ so wir solche eingriff befordernn solth(en) / dass [...] hidden by binding⌈[...][...] hidden by binding⌉ E(uer) L(ieb) nit vor nachbarlich unnd freuntlich vormt[...] hidden by binding⌈[...][...] hidden by binding⌉ BCz, 1606, p. 765 vorsteh(en) ader annhemen wördenn. /
Demnach bittenn wir gantz freuntlich, E(uer) L(ieb) wolle sampt ⌊unserm freundt vonn Colmensehe⌋, / auch denn andernn / ⌊hernn koniglich(en) reth(en)⌋ ⌊die vonn Dantzigk⌋ alssdann vonn irem muthwyllig(en) nichtig(en) appellirenn unnd prosequution solcher nichtig(en) appellationn, / die wir nie deferiret, / noch auch inhalts unserer privilegien unnd vertrege, / ohne einbruch derselbenn / deferiren khonnen, / abweysenn. / Auff dass durch solche E(uer) L(ieb) freunt unnd nachparliche / trewe beforderung, / wir dieser beschwerlichenn notigung erlediget, / inn ruhe unnd friedenn mit unserm hernn ⌊konige⌋ unnd freunde seÿnn unnd bleybenn mog(en). Auch menniglich vonn koniglichenn und unsern undersassenn vor anfertigung inn ruhe und fried sein moge. / So wir hinwiderumb E(uer) L(ieb) und andem hern konig(liche)n reth(en) inn gleichem auch mehrern dinstlich, / hulfflich und furderlich sein khonnen, / soll(en) unns E(uer) L(ieb) inn allewege gutwyllig erfind(en).
Dat(um) ut in litteris